Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2014: Haft für rechtsradikale Schläger – Prozess wegen Teldafax-Pleite – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Edathy-Ermittler

18.02.2014

Rechtsradikale schlagen auf einem Volksfest zu. Wegen des Überfalls in Eisleben ist nun ein Urteil gesprochen worden. Außerdem in der Presseschau: Verfahren gegen Gribkowsky eingestellt, Prozessbeginn im Teldafax-Verfahren, Menschenrechte in Nordkorea, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Edathy-Ermittler, Juristinnen in der DDR und rabiate Selbsthilfe.

Thema des Tages

Rechtsradikaler Überfall: Vor knapp zwei Jahren überfielen drei Männer auf einem Volksfest in Eisleben in brutaler Weise eine syrischstämmige Familie. Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Halle verurteilte die Täter, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild der rechtsradikalen Szene zuzuordnen sind, in zwei Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen, in einem zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. Der Bericht der taz (Thomas Gerlach) entwirft das bedrückende Bild einer 15 Minuten dauernden Aufzählung der bei dem Angriff entstandenen Verletzungen der Opfer. Ebenfalls zur Sprache kommen verschüchterte Zeugen, die auch schon mal zugeben, Angst vor einem der Angeklagten, der in der Stadt "bekannt wie ein bunter Hund" sei, zu haben sowie schleppende Ermittlungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Für die SZ (Annette Ramelsberger) ist dagegen an dem Urteil bemerkenswert, dass die Vorsitzende Richterin ausdrücklich die durch die Tat hervorgetretene politische Gesinnung der Täter betont habe. Häufig könnten sich Angeklagte durch Alkoholgenuss oder Schutzbehauptungen über die Identität der Opfer "rausreden".

Die Entscheidung bezeichnet Christian Rath (taz) als "nicht völlig entpolitisiert, eher etwas inkonsequent." Zwar sei es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen versuchten Mordes verurteilt worden sei und habe das Gericht auch wenigstens in einem Fall deutlich gemacht, dass der Angriff nicht sinnloser Gewalt, sondern "ausgelebter rechtsextremistischer Gesinnung" entsprungen sei. Dennoch hätte man sich auch deutliche Worte zur "nachlässigen und verharmlosenden Ermittlungsarbeit nach der Tat gewünscht".

Rechtspolitik

Freizügigkeit: Mit den europarechtlichen Konsequenzen der jüngsten, erfolgreichen schweizerischen "Volksinitiative gegen Masseneinwanderung" befasst sich Rechtsprofessorin Astrid Epiney für lto.de. Der in der Schweiz lehrenden Europarechtlerin erscheint die Vereinbarung von Initiative und Personenfreizügigkeitsabkommen auf den ersten Blick "unmöglich", in einem zweiten Schritt entwirft sie jedoch einen denkbaren Lösungsansatz: Die von der Mehrheit angenommene Volksinitiative sieht eine Kontingentierung von Einwanderung im "gesamtwirtschaftlichen Interesse" vor. Auf dieser Grundlage könnten zunächst Höchstzahlen festgelegt und im Anschluss umfangreich modifiziert werden, so dass Unionsbürger in jedem Fall ein Aufenthaltsrecht erhielten.

Wegen der Ankündigung der Schweiz, ihren Arbeitsmarkt nicht wie ursprünglich geplant für das neueste EU-Mitglied Kroatien zu öffnen, hat die EU-Kommission derweil die Verhandlungen über die Beteiligung von Schweizer Studenten an Erasmus-Austauschprogrammen ausgesetzt, schreibt die FAZ (Hendrick Kafsack).

Kinderpornografie: SZ (Daniela Kuhr/Wolfgang Janisch) und Welt (Miriam Hollstein) berichten über eine Ankündigung des von Manuela Schwesig (SPD) geführten Familienministeriums, geltende Bestimmungen zur Kinderpornografie auf etwaige Schutzlücken zu untersuchen. Die in beiden Berichten zu Wort kommenden Strafrechtler würden in diesem Zusammenhang vor einer Rückkehr "zu einem rein moral-gebundenen Strafrecht", so die Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle, warnen.

Leiharbeit: Die Badische Zeitung (Christian Rath) befragt den ehemaligen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Johannes Peter Francken, zu Reform-Vorschlägen bei der Leiharbeit. Der frühere Richter kommentiert Pläne der großen Koalition für eine zeitliche Begrenzung des Beschäftigungsmodells, erläutert die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung und spricht sich für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch aus.

Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Die SZ (Susanne Höll) berichtet auf ihrer Titelseite über einen bundesweiten Trend zu einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Nachdem etwa in Berlin die befürchteten Nachteile ausgeblieben wären, wachse der politische Druck auf Länder, die sich bislang noch verweigerten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2014: Haft für rechtsradikale Schläger – Prozess wegen Teldafax-Pleite – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Edathy-Ermittler . In: Legal Tribune Online, 18.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11031/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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