Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2013: BAG zu vorübergehender Leiharbeit - BVerwG zu Weserausbau - Finanzierungsmodell Crowdfunding

12.07.2013

Das BAG beschäftigt sich mit Leiharbeit und dem Wort „vorübergehend“. Eine Definition liefert das Gericht nicht, für Aufsehen sorgt seine Entscheidung dennoch. Außerdem in der heutigen Presseschau: BVerwG zum Ausbau der Weser, Whistleblower und Tote vor Gericht, Finanzierungsmodell Crowdfunding und die Zukunft der guten, alten Schreibmaschine.

BAG zu "vorübergehender" Leiharbeit: § 1 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) lautet: "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend." Ob hiermit lediglich ein Programmsatz formuliert oder unverbindlich beschrieben wurde, was Wirklichkeit ist, galt in der Literatur bislang als umstritten. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem Beschluss entschieden: die Norm enthält ein klares Verbot der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung. Schutz entfaltet sie nach Ansicht des Erfurter Gerichts in zweifacher Hinsicht. Neben dem Schutz der Leiharbeitnehmer soll sie auch eine dauerhafte Aufspaltung in Stammbelegschaft und entliehene Belegschaft verhindern. Wie Rechtsprofessor Markus Stoffeis (blog.beck.de) schreibt, bedürfe es hierzu keiner genauen Abgrenzung des Begriffs "vorübergehend." Dass das Gericht zudem Betriebsräten von Entleiherbetrieben ein Zustimmungsverweigerungsrecht im Falle einer nicht vorübergehenden Aufnahme eines Leiharbeitnehmers zuerkannt hat, überrascht den Autor angesichts der "ansonsten eher restriktiven Rechtsprechung des BAG."

Die FAZ (Corinna Budras/Dietrich Creutzburg) stellt Reaktionen auf den Richterspruch in den Mittelpunkt ihres Berichts. Während der Vizevorsitzende der IG Metall einen "Paukenschlag" erkannte, mit dem Zeitarbeit wieder zu ihrer eigentlichen Bestimmung als "Ausnahmefall zur Überbrückung von Auftragsspitzen" gelange, stuften Arbeitgebervertreter die Entscheidung als "fragwürdig" ein. Der fragliche Satz sei erst 2011 und damit nach Rechtshängigkeit des nun entschiedenen Falls in das AÜG eingeführt worden. Auch die SZ (Thomas Öchsner) berichtet.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Verbraucherschutz: Die FAZ (Horst Eidenmüller/Martin Engel) berichtet über eine jetzt "weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit" in Kraft getretene EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Auf der Grundlage der Verordnung über Online-Streitbeilegung wolle die EU ein zentrales Online-Portal schaffen, über das Verbraucher mit wenigen Klicks eine zuständige Gütestelle ausfindig machen und ein Beschwerdeverfahren einleiten können. Das Ziel der Regelung, den Verbraucherschutz bei grenzüberschreitenden Online-Transaktionen zu stärken, halten die Autoren als Mediations-Experten für verfehlt: statt des "Aufbaus einer privaten Schattenjustiz", die in einer "nichtöffentlichen Sphäre" agiere und unseriösen Anbietern "problematische Anreize" biete, sei die Förderung leistungsfähiger Ziviljustizsysteme zur Durchsetzung verbindlicher Entscheidungen geboten.

Umgangsrecht: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt, tritt an diesem Samstag das neue Umgangsrecht für leibliche Väter in Kraft. Theoretisch sehe es die Möglichkeit vor, gelegentliche Besuche von Erzeugern einklagbar zu machen, auch wenn zuvor kein persönlicher Umgang bestand. In der Praxis dürfte vor allem die Justiz beschäftigt werden. Denn leibliche Väter müssten ein "ernsthaftes Interesse" am Kind darlegen, zudem dürfe dessen Wohl nicht gefährdet werden.

Vorratsdatenspeicherung: Sinn und Nutzen der Vorratsdatenspeicherung sieht Jasper von Altenbockum (FAZ) in seinem Kommentar durch die "enorme Wirkung" der Enthüllungen des "ehemaligen NSA-Technikers" Edward Snowden gefährdet. In der auch wahlkampfpolitischen Aufregung vergesse die "gleichgerichtete Öffentlichkeit", dass die Verwerfung des diesbezüglichen Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht 2010 nur erfolgt sei, weil nicht sichergestellt werden konnte, dass Daten dezentral gespeichert und nur zur Aufklärung schwerer Straftaten oder der Abwehr schwerwiegender Gefahren genutzt würden. Den Zweck der Speicherung hielten die Karlsruher Richter für "durchaus sinnvoll."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2013: BAG zu vorübergehender Leiharbeit - BVerwG zu Weserausbau - Finanzierungsmodell Crowdfunding . In: Legal Tribune Online, 12.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9128/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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