Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2013: EuGH prüft Vorratsdaten – Leutheusser-Schnarrenberger gegen Grundrecht auf Sicherheit – Spaß am Bußgeldbescheid

09.07.2013

Die heutige Verhandlung zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht vor dem EuGH wird mit Spannung erwartet – bekommen wir ein EU-Grundrechtsgericht? Außerdem in der Presseschau: Leutheusser-Schnarrenberger gegen Überwachung, strafloses Blitzer-Stören, Kritik an US-Geheimgericht – und eine Initiative, die sich über einen Bußgeldbescheid freut.

EuGH – Vorratsdatenspeicherung: Am Dienstag verhandelt der Europäische Gerichtshof auf Klagen aus Österreich und Irland hin über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über den umfangreichen, die Anhörung vorbereitenden Fragenkatalog der Richter und die "Phase der Neuorientierung", in der der Gerichtshof seit Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta stecke. Das Verfahren sei möglicherweise die "passende Gelegenheit", sich als "Grundrechtsgericht" zu präsentieren. Zudem portraitiert der Artikel kurz den Berichterstatter des Verfahrens, den deutschen Richter Thomas von Dannwitz. Auch netzpolitik.org (Andre Meister) gibt einen Überblick zu dem bevorstehenden Prozess.

Derweil argumentiert Jasper von Altenbockum (FAZ) vor dem Hintergrund des NSA-Abhörskandals für eine gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung: Nur so könne verhindert werden, dass sich Ermittlungsbehörden die zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung "unerlässlichen" Daten "auf anderen Wegen" suchten.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Notarkosten steigen: Die SZ (Martin Mühlfenzl) berichtet auf ihrer "Geld"-Seite über die gerade vom Bundesrat bestätigte Steigerung der Notarkosten. Während die Bundesnotarkammer "mehr Transparenz" und "besseren Service" lobe, kritisierten Verbraucherschützer die Reform der Kostenordnung als "Sieg der Lobby".

Leutheusser-Schnarrenberger zu Überwachung und Sicherheit: In einem Beitrag für das Feuilleton der FAZ setzt sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit den Vorwürfen des SPD-Parteichefs Sigmar Gabriel gegen die Reaktion der Bundesregierung auf den NSA-Überwachungsskandal auseinander (Zusammenfassung auf faz.net). Sie kritisiert den von ihr in rot-grünen Regierungszeiten nach den Terroranschlägen von New York verorteten "Paradigmenwechsel" der Sicherheitspolitik hin zu einem "Grundrecht auf Sicherheit" und wendet sich scharf gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Dagegen schlägt sie international ein Zusatzprotokoll für den UN-Zivilpakt zum Schutz digitaler Kommunikation oder ein Datenschutzabkommen vor, fordert auf europäischer Ebene eine Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung und national ein "Zurechtstutzen" der "überbordende Sicherheitsgesetzgebung der Vorgängerregierungen".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2013: EuGH prüft Vorratsdaten – Leutheusser-Schnarrenberger gegen Grundrecht auf Sicherheit – Spaß am Bußgeldbescheid . In: Legal Tribune Online, 09.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9100/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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