Die juristische Presseschau vom 8. November 2016: Nitrat im Grund­wasser / Mut­ter­schutz auf Rich­ter­bank / Robe ohne Auf­druck

08.11.2016

Justiz

BGH zu Mutterschutz: Verurteilungen von drei Angeklagten in einem Wirtschaftsstrafverfahren vor dem Landgericht Darmstadt sind wegen eines Verstoßes gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Die Darmstädter Richterin hatte im Verlauf des Verfahrens auch während der nach dem Mutterschutzgesetz geltenden, einer Entbindung folgenden absoluten Schonfrist verhandelt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Helene Bubrowski).

BGH zu Anwaltsrobe: Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs hat im Berufungsverfahren eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Anwaltsgerichtshofs, durch die einem Brühler Rechtsanwalt das Tragen einer mit Namensschriftzug und Internetadresse versehenen Robe untersagt wurde, bestätigt. Ob die Entscheidung mit dem Verbot unerlaubter Werbung oder einem Verstoß gegen die Bestimmungen zur Berufstracht begründet wurde, blieb offen. lto.de berichtet.

OLG Celle zu VW: Ein beim Oberlandesgericht Celle anhängiges Berufungsverfahren zu Gewährleistungsansprüchen eines VW-Fahrers ist durch einen Vergleich beendet worden. Nach dem Bericht der FAZ (Marcus Jung) hatte das Landgericht Lüneburg zuvor entschieden, dass ein beklagtes Autohaus die Rücknahme eines VW-Diesels zu Unrecht verweigert hatte. Über den jetzigen Vergleich hätten die Parteien Stillschweigen vereinbart.

LG Paderborn – VW: Das Landgericht Paderborn hat im Schadensersatzverfahren eines VW-Fahrers den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn als Zeugen für den 2. Dezember geladen. Dessen Anwalt habe dem Gericht bereits vorab mitgeteilt, dass sein Mandant wohl von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde, schreibt die SZ (Katja Riedel/Klaus Ott).

LG Neuruppin zu Nazi-Tattoo: Zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung hat in der Berufungsverhandlung das Landgericht Neuruppin einen NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung verurteilt. Obgleich der Verurteilte sein durch einen Facebook-Post bekanntgewordenes Tattoo mit den Umrissen eines KZs mittlerweile habe umgestalten lassen, sei die Strafverschärfung vor allem aus generalpräventiven Aspekten erforderlich. lto.de berichtet.

LG Hamburg – Vural Öger: Nach Informationen der Welt (Birger Nicolai) hat der Unternehmer Vural Öger den Verlag des Nachrichtenportals Spiegel Online wegen Rufschädigung verklagt. Öger sehe sich in einem Bericht des Portals vom Juni falsch dargestellt und strebe Schadensersatz an. Das Landgericht Hamburg hat einen Verhandlungstermin für den 2. Dezember festgesetzt.

AG Ebersbach zu Volksverhetzung: Das Amtsgericht Ebersbach hat einen Rentner unter anderem wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte nach den Erkenntnissen der Hauptverhandlung einem Pfarrer mindestens zwei ausländerfeindliche Morddrohungen geschickt, schreibt spiegel.de. Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet ebenfalls.

GBA – Gruppe Freital: Der SZ (Lena Kampf u.a.) liegt die vom Generalbundesanwalt verfasste Anklageschrift gegen acht Mitglieder der sogenannten Gruppe Freital vor. Den sieben Männern und einer Frau werde die Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchter Mord in mehreren Fällen vorgeworfen.

StA Braunschweig – Hans Dieter Pötsch: Auch die FAZ (Carsten Germis) berichtet nun zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch. Bereits seit einiger Zeit achte Pötsch darauf, Sitzungen des Aufsichtsrats zu verlassen, wenn dort mögliche Marktmanipulationen des Auto-Herstellers behandelt werden. Für Thomas Fromm (SZ) offenbart die abwiegelnde Reaktion der Großaktionäre auf die Bekanntgabe der Ermittlungen "archaische Herrschaftsstrukturen" wie auf einem Gutshof. VW hätte nach dem Bekanntwerden der Abgas-Affäre gut daran getan, in seiner Führungsspitze einen personellen Neuanfang zu starten. Nun würde das Unternehmen hierzu "so oder so" gezwungen werden.

Michael Hausfeld: Die FAZ (Marcus Jung) stellt in ihrem Unternehmens-Teil den US-amerikanischen Anwalt Michael Hausfeld vor. Der "Mann für besonders schwierige Fälle" habe sich in der Vergangenheit etwa für die Einrichtung eines milliardenschweren Fonds zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern eingesetzt, gegenwärtig bereite er ein Musterverfahren gegen VW am Landgericht Braunschweig vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. November 2016: Nitrat im Grundwasser / Mutterschutz auf Richterbank / Robe ohne Aufdruck . In: Legal Tribune Online, 08.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21096/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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