Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2013: Parteien vor der Wahl - BGH kippt Reinigungs-AGB - Machtwechsel in Ägypten

05.07.2013

Vor der Wahl kommt die Zulassung. Der Bundeswahlausschuss entscheidet, welche Klein-Parteien zur Bundestagswahl im September antreten dürfen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Erhöhung der Anwaltsgebühren, der BGH zu Unterhaltsansprüchen und AGB von Textilreinigungen, die Telekom vergleicht sich, Machtwechsel auf ägyptisch und Zigarettenduft als Kündigungsgrund.

Demokratie in Aktion: Unter dem Vorsitz von Bundeswahlleiter Roderich Egeler tagt am Donnerstag und am Freitag der Bundeswahlausschuss. Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landesparlament vertreten sind, müssen von diesem Gremium als Partei anerkannt werden, um zur Bundestagswahl im kommenden September zugelassen zu werden.

Vor der letzten Wahl hatte DIE PARTEI unter dem Vorsitz Martin Sonneborns für Furore gesorgt, weil sie ihre Nichtzulassung gerichtlich angreifen ließ. Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wurde jedoch zurückgewiesen. Unterstützt durch die Kritik eines OSZE-Berichts zur fehlenden Rechtsschutzmöglichkeit politischer Vereinigungen vor der Wahl änderte der Gesetzgeber das Bundeswahlgesetz: Nach § 18 Abs. 4a Bundeswahlgesetz (BWG) besteht nunmehr die Möglichkeit einer innerhalb von vier Tagen nach Nicht-Zulassung beim BVerfG zu erhebenden Beschwerde.

Ob Gruppen wie Aufbruch C, Deutsches Reich oder Muslimisch Demokratische Union von diesem Recht Gebrauch machen, ist noch nicht bekannt. Über die Sitzung des Bundeswahlausschusses schreibt spiegel.de (Annett Meiritz) unter der Überschrift "Freakshow der Splitterparteien."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Anwaltsgebühren: Rechtsanwalt Hans-Jochem Mayer (blog.beck.de) schreibt, dass sich der Bundesrat am Freitag mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts beschäftigen wird. Die nach den Neuregelungen vorgesehe Anhebung der Anwaltsgebühren könnten bei einem positiven Votum bereits zum 1. August in Kraft treten.

Unseriöse Geschäftspraktiken: In der vergangenen Woche hat der Bundestag des Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet, das v.a. massenhaften Abmahnungen bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen entgegenwirken soll. Sehr zum Unwillen von Rechtsanwalt Peter Nümann. Auf lto.de erläutert er Schwächen der Regelung. Aufwendige Abmahnungen, d.h. solche, die eine individuelle Bearbeitung erforderten, würden nur für die Täter oder Störer, nicht jedoch für das Opfer von Urheberrechtsverletzungen billiger. Überhaupt sei dem Deliktsrecht der im Gesetz verwendeten Verbraucherbegriff fremd. Die gefundene Lösung kranke an fehlender Verzahnung von Störerhaftung und Auskunftspflicht und lasse viele Haftungsfragen offen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2013: Parteien vor der Wahl - BGH kippt Reinigungs-AGB - Machtwechsel in Ägypten . In: Legal Tribune Online, 05.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9083/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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