Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. August 2015: Maas versus Range – NSA-Se­lek­to­ren bleiben geheim – "Jäm­mer­li­cher" Pflicht­ver­tei­di­ger

03.08.2015

Recht in der Welt

Ukraine - Selbstverwaltung im Donbass: Das Verfassungsgericht der Ukraine hat die Verfassungsänderungen gebilligt, mit denen die abtrünnigen Gebiete in der Ostukraine mehr Selbstbestimmungsrechte erhalten. Das meldet euronews.com.

Japan - Fukushima: Drei ehemalige Atommanager des Fukushima-Betreibers Tepco werden angeklagt, berichtet die Montags-SZ (Christoph Neidhart). Ihnen wird Vernachlässigung ihrer beruflichen Pflichten mit Verletzungs- und Todesfolgen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft, die eigentlich keine Anklage erheben wollte, wurde von einem Strafverfolgungsausschuss dazu gezwungen.

Schweden/Großbritannien/Ecuador - Julian Assange: Die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny will Julian Assange wegen der ihm vorgeworfenen Sexualdelikte nun doch in der ecuadorischen Botschaft in London vernehmen. Inzwischen verzögert jedoch Ecuador die Genehmigung, berichtet die Montags-SZ (Silke Bigalke). Einige der Vorwürfe verjähren Mitte August.

USA - Schimpansen: Ein New Yorker Gericht hat die Entlassung eines Schimpansenpaars aus der "Gefangenschaft" einer Universität, abgelehnt. Die Übertragung vom Menschenrechten auf Menschenaffen widerspreche "zu diesem Zeitpunkt" noch der Rechtsprechung, sagte die Richterin, laut Montags-SZ (Hanno Charisius).

Sonstiges

Kirchliches Arbeitsrecht: Die leicht liberalisierte Grundordnung des katholischen Arbeitsrechts wird von drei bayerischen Bischöfen nicht in diözesanes Recht umgesetzt, berichtet die Samstags-SZ (Matthias Drobinski). Dagegen erhält eine lesbische Erzieherin, die mit ihrer Freundin eine eingetragene Partnerschaft einging, die Leitung eines Schülerhorts zurück. Sie sei die erste, die vom neuen Arbeitsrecht profitiere.

Haft: Rund 64.000 Menschen sind derzeit in deutschen Vollzugsanstalten inhaftiert, davon 18 Prozent in Untersuchungshaft. Diese und weitere statistische Angaben finden sich bei spiegel.de.

Polizei-Twitter: Drei Rechtswissenschaftler um Max Pichl haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Twitter-Einsatz der Polizei während Demonstrationen formuliert. Es sei nicht zulässig, "ohne gesicherte Tatsachenbasis eine Begehung von Straftaten durch Demonstranten zu suggerieren". Die Polizei habe keine Kompetenz für Meinungsbeiträge, referiert die Montags-taz (Erik Peter).

Flaschensammeln: focus.de (Maike Knorre) bietet einen Überblick über steuer- und sozialrechtliche Fragen des Sammelns von Pfandflaschen.

Das Letzte zum Schluss

"Butt dial": Zwei Vorstandsmitglieder eines Unternehmens wurden belauscht, wie sie sich über die geplante Entmachtung ihres Geschäftsführers unterhielten. Dies war möglich, weil sich das Telefon eines der Gesprächspartner in der hinteren Gesäßtasche befand und dort unbeabsichtigt die Nummer der Assistentin des Geschäftsführers gewählt wurde. Diese zeichnete das Gespräch auf. Ein Berufungsgericht in Cincinatti entschied nun, dass die Assistentin dabei nicht illegal handelte, berichtet der Blog ei. Wer die Wählsperre seines Telefons nicht aktiviere, sei selbst schuld.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. August 2015: Maas versus Range – NSA-Selektoren bleiben geheim – "Jämmerlicher" Pflichtverteidiger . In: Legal Tribune Online, 03.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16469/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen