Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2013: Datenüberwachung - Fahrradbeleuchtung - Gerechtfertigte Tötung

02.07.2013

Der Skandal um die Abhöraktivitäten des NSA erreicht höhere europäische Ebenen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Endspurt im Bundestag, Staatsziel Ehrenamt, neue Regeln für die Fahrradbeleuchtung, Ärger für die Deutsche Bank, Rechtsfrieden beim BGH, die Bundesanwaltschaft zu einem Drohnentod und verpflichtende Besuche bei den Großeltern.

Datenüberwachung: Jeden Tag eine neue Enthüllung zum Datenüberwachungsprogramm des US-Geheimdienstes National Security Agency. Wie nun bekanntgeworden ist, erstreckten sich die Abhöraktivitäten auch auf Einrichtungen der EU in den USA und Brüssel.

Die taz (Svenja Bergt/Christian Rath) liefert einen Überblick der Vorwürfe und stellt fest, dass die Festnahme der sogenannten Sauerland-Gruppe durch einen Hinweis des NSA ermöglicht worden sei. Auch Torsten Riecke (Handelsblatt) weist in seinem Kommentar darauf hin, dass deutsche Geheimdienste von Erkenntnissen ihrer amerikanischen Kollegen profitieren würden. "Was der BND über die Bundesbürger legal nicht herausbekommt, kann er im Zweifel bei den Amerikanern abfragen."

Die FAZ (Matthias Rüb) stellt den Direktor der NSA, Keith B. Alexander, der versichere, dass die vielfältigen Aktivitäten des von ihm geleiteten Dienstes der nationalen Sicherheit dienten und sich im Rahmen geltender Gesetze bewegten, vor. Peter Schaar (Handelsblatt), der Bundesbeauftragte für Datenschutz, setzt in einem Gastkommentar seine Hoffnungen auf die derzeit in Brüssel verhandelte Datenschutzgrundverordnung. Durch sie könnten außereuropäische Unternehmen zur Einhaltung europäischer Datenschutzstandards gezwungen werden. In einem längeren Gastbeitrag ruft der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel (FAZ) im Feuilleton der Zeitung dazu auf, sich gegen "Datenkapitalismus" zu wehren. Im Verbund mit großen Internetfirmen erschlössen sich Geheimdiensten Möglichkeiten der Ausforschung, die Orwells Big Brother "geradezu archaisch" erscheinen ließen. Nötig sei eine Verfassung im Umgang mit unseren Daten, "soweit das Netz reicht."

Generalbundesanwalt: In seinen Namen des Tages stellt das Handelsblatt (Heike Anger) den Generalbundesanwalt Harald Range vor. Dessen Behörde sei zur Zeit mit der Prüfung von "Tatsachengrundlagen" zu den Überwachungsaktivitäten US-amerikanischer Geheimdienste beschäftigt.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sitzungsmarathon: In der vergangenen Woche trafen sich die Abgeordneten des Bundestages zur letzten regulären Sitzung in dieser Legislaturperiode. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundestags Thomas Robl und Marek Schadrowski stellen auf lto.de die wichtigsten der hierbei verabschiedeten Gesetze vor. Neu sind Regelungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten, gegen unseriöse Geschäftspraktiken und zur Reform des Urheberrechts.

Aktienrechtsnovelle: Nach dem Beitrag von Ulrick Noack (handelsblatt-rechtsboard) gehörte zu den verabschiedeten Gesetzen auch die Aktienrechtsnovelle, in deren Mittelpunkt die Begrenzung der Vorstandsvergütung steht. Es sei fraglich, ob die Änderung den Bundesrat passiere.

Staatsziel Ehrenamt: In der hessischen Landesverfassung soll die "Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl" als Staatsziel festgeschrieben werden. Über diesen Vorschlag des Ministerpräsidenten des Landes, Volker Bouffier (CDU), berichtet die FAZ (Thomas Holl). Die für die Verfassungsänderung notwendige Volksabstimmung könne zeitgleich mit der Europawahl im kommenden Jahr erfolgen.

Fahrradbeleuchtung: Voraussichtlich am kommenden Freitag stimmt der Bundesrat über eine Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ab. Wie die FAZ (Julian Staib) schreibt, steht im Zentrum der Neuregelung eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beleuchtung von Fahrrädern an den "Stand der Technik." Ein Dynamo sei nunmehr keine Pflicht, akkubetriebene Leuchten ausdrücklich zugelassen. Trotzdem würden auch zukünftig "viele in legalen Grauzonen strampeln." Denn batteriebetriebene Leuchten sehe die Novelle nicht vor.

Kollektive Rechtsschutzverfahren: Den Vorschlag der EU-Kommission, in bestimmten zivilrechtlichen Konstellationen kollektive Rechtsschutzverfahren einzuführen, kommentiert Rechtsanwalt Jobst Hubertus Bauer (Handelsblatt) in einem Gastbeitrag. Wegen der hohen Missbrauchsgefahr drohten "Unternehmen und unsere Rechtskultur" durch die Einführung von Sammelklagen Schaden zu nehmen. Ohne Not solle man sich nicht von einem Grundprinzip unseres Zivilrechts verabschieden.

Datenlecks: Eine neue Verordnung der EU bestimmt die für Telekommunikationsunternehmen verbindliche Verpflichtung, Datenverluste und Pannen im Umgang mit Daten innerhalb von 24 Stunden sowohl Behörden als auch Betroffenen zu melden. Obwohl keine Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen sind, begrüßen die Anwälte Daniel Nagel und Thomas Weimann auf lto.de die Regelung. Seriöse Betreiber würden schon aus Gründen der Imagepflege auf Einhaltung bedacht sein. Der von der Europäischen Kommission gewährte Vertrauensvorschuss währe zudem nur drei Jahre. Danach würde die Kommission die Effektivität der Verordnung überprüfen und gegebenenfalls nachbessern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2013: Datenüberwachung - Fahrradbeleuchtung - Gerechtfertigte Tötung . In: Legal Tribune Online, 02.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9054/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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