Die juristische Presseschau vom 29. Juni – 1. Juli 2013: Mollath zu Recht in der Psychiatrie? - Klage gegen Bestandsdatenauskunft - Porno ohne Schöpfungshöhe

01.07.2013

Fast alle Medien präsentieren Gustl Mollath als Justizopfer - nur der Spiegel hält dagegen. Außerdem in der Presseschau: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft, ein EuGH-Urteil zur Freizügigkeit von Masseuren, der österreichische Umgang mit radikalen Tierschützern und die Frage, ob Pornos urheberrechtlich geschützt sind.

Mollath zu Recht in der Psychiatrie?: Der Spiegel (Beate Lakotta) fasst Gründe zusammen, warum Gustl Mollath vor sieben Jahren wohl doch zu Recht in der forensischen Psychiatrie landete: Er habe seine Frau schon früher geschlagen, er habe ständig Prozesse geführt und die Wohnung mit angeblichen Beweismitteln vermüllt, er habe seine Frau nach der Trennung mit unzähligen Anrufen und Drohungen verfolgt, er habe sich vor Gericht sehr sonderbar verhalten, er habe sogar seinen Pflichtverteidiger bedroht, beim angeblichen Schwarzgeldskandal seiner Frau sei es nur um kleinere Beträge gegangen. Viele Zeugen hierfür wollen darüber aber nicht offen sprechen, so der Spiegel, aus Angst vor Bedrohungen von Mollaths Unterstützern. Mollath sei vor allem deshalb schon so lange in der Psychiatrie, weil er sich jeder Kooperation verweigere.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sexueller Missbrauch: Das "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs" ist am Sonntag in Kraft getreten, meldet die Montags-SZ. Dadurch wurden vor allem zivil- und strafrechtliche Verjährungsfristen verlängert. In einem separaten Kommentar kritisiert Susanne Höll (Montags-SZ): "Bis heute weigern sich Bundesländer, in den Topf einzuzahlen, aus denen Bund und Länder Therapien für notleidende Opfer bezahlen wollen. Und viele der Beratungsstellen für Missbrauchsopfer beiderlei Geschlechts müssen noch immer um ihr finanzielles Überleben kämpfen."

Patchwork-Familien: Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm die Einführung eines Rechtsinstituts der "elterlichen Mitverantwortung". Dies soll den neuen Partnern von getrennten Eltern Erziehungsrechte geben, wenn das Kind bei ihnen lebt. Simone Schmollack (Montags-taz) analysiert den Vorschlag. Sie findet ihn im Ansatz richtig, er schieße jedoch in Details über das Ziel hinaus.

Asylrecht: Heribert Prantl (Montags-SZ) kritisiert im Feuilleton die Entwicklung des Asylrechts nach Änderung des Grundgesetzes 1993. Der neue Art. 16a GG laufe auf den Satz hinaus: "Flüchtlinge genießen Asyl - aber nicht in Deutschland." Auch im EU-Asylrecht  gebe es "nur das gemeinsame Bemühen, Flüchtlinge abzuwehren und, wenn das nicht gelingt, schnell wieder loszuwerden".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni – 1. Juli 2013: Mollath zu Recht in der Psychiatrie? - Klage gegen Bestandsdatenauskunft - Porno ohne Schöpfungshöhe . In: Legal Tribune Online, 01.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9043/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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