Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2015: Transparenz für Lobbyliste – Maut auf Eis – "AGG-Hopping" vor EuGH

19.06.2015

Justiz

BVerwG zu pädophilen Polizisten: Polizisten, die zu privaten Zwecken Kinderpornographie besitzen oder verbreiten, können deswegen aus dem Dienst entlassen werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das für die Ausübung des Berufs notwendige Vertrauen werde beeinträchtigt, wenn Beamte erhebliche Straftaten begehen; allerdings sei der Einzelfall zu betrachten. In den vorliegenden Fällen, handelte es sich um drei Polizisten aus Thüringen, Brandenburg und Berlin. Über die Entscheidung informiert welt.de (Sven Eichstädt).

LAG Bremen zu "Druckkündigung": Arbeitgeber können einem verurteilten Sexualstraftäter, welcher seine Strafe verbüßt hat, kündigen, wenn der Betriebsfrieden gestört ist und nicht auf eine andere Weise wieder herzustellen ist. Das Landesarbeitsgericht Bremen entschied, eine sogenannte "Druckkündigung" sei in diesem Fall gerechtfertigt. spiegel.de schildert den Fall.

BAG legt "AGG-Hopping" dem EuGH vor: Der Europäische Gerichtshof wird entscheiden müssen, ob Unternehmen auch an mutmaßliche Scheinbewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zahlen müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat den Luxemburger Richtern einen entsprechenden Fall des "AGG-Hoppings" zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es sei zu klären, ob das Unionsrecht dahingehend auszulegen sei, dass Bewerber, aus deren Bewerbung hervorgehe, dass sie lediglich am Bewerbungsverfahren teilnehmen, um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, "Zugang zur Beschäftigung oder zur abhängigen Erwerbstätigkeit" suchen. Dies meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Vertragsverletzungsverfahren gegen Maut: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Pkw-Maut eröffnet – sie ist der Ansicht, das Gesetz verstoße gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot. Die Kommission hat der Bundesregierung ein Mahnschreiben zukommen lassen. Die Frist für ihre Stellungnahme beträgt zwei Monate. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, werde der Europäische Gerichtshof im Verfahren entscheiden müssen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verschob die Umsetzung des Mautgesetzes aus einem "Akt des Respekts" und wartet ein Urteil des EuGH hab. Er betonte allerdings, die Maut sei unionsrechtskonform, so unter anderem SZ (Michael Bauchmüller/Alexander Mühlauer), FAZ (Kerstin Schwenn) und taz (Richard Rother).

Kerstin Schwenn (FAZ) vermutet, dass dies nicht das Ende der Pkw-Maut sein wird und hofft auf eine "verlässliche Verkehrswegefinanzierung über Nutzergebühren", die "Vielfahrer viel und Gelegenheitsfahrer wenig" belastet. Oliver Stock (Handelsblatt) meint, man möchte verlautbaren: "Danke, verehrte Kommission! In deiner unermesslichen Weisheit hast du richtig gehandelt." Für Alexander Dobrindt hat er kein Verständnis: "Wenn ein Verkehrsminister sich derart verfährt, sollte ihm der Führerschein abgenommen werden." Die Welt (Christoph B. Schiltz) sieht in dem Verfahren einen "Sieg europäischen Rechts über bayerischen Provinzialismus" und hofft darauf, dass die gescheiterte Maut als "Wegbereiter einer ganz neuen, einheitlichen EU-Maut" wirkt.

In einem separaten Beitrag erklärt die SZ (Alexander Mühlauer) die Grundsätze des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Staatsanwaltschaft Marseille – Germanwings: Die Staatsanwaltschaft in Marseille ermittelt wegen des Absturzes der Germanwings-Maschine seit drei Monaten gegen Unbekannt. Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung. Die Ermittlungen richteten sich auch gegen den Arbeitgeber Germanwings sowie die Lufthansa, welche möglicherweise bei den medizinischen Kontrollen des Piloten Fehler begangen haben könnten. Dies meldet die FAZ (Michaela Wiegel).

Vertragsverletzungsverfahren Gebühren-VO: Die EU-Kommission ist der Ansicht, die Gebührenverordnungen von Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern seien EU-rechtswidrig und hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung solle die Mindestsätze der drei Berufsgruppen abschaffen, denn diese dienten nicht dazu, hohe Qualitätsstandards zu sichern, sondern behinderten den Wettbewerb und verteuerten daher die Leistungen für Verbraucher unnötigerweise. Die Bundesregierung wird innerhalb der nächsten zwei Monate zum Verfahren Stellung nehmen müssen. Eine befürchtete Änderung der Rechtsform von Kanzleien hingegen fordere die EU-Kommission nicht, weiß die FAZ (Hendrik Kafsack).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2015: Transparenz für Lobbyliste – Maut auf Eis – "AGG-Hopping" vor EuGH . In: Legal Tribune Online, 19.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15930/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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