Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2016: Böh­m­er­mann-Ver­fahren ein­ge­s­tellt / Sozial­woh­nungen vom Bund? / Canna­bis­anbau bewil­ligt

05.10.2016

Justiz

BVerfG – Ceta: Am 12. Oktober wird das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren über das Freihandelsabkommen Ceta verhandeln und am darauffolgenden Tag seine Entscheidung verkünden, ob Deutschland dem Abkommen im Rat der Europäischen Union zustimmen darf. Dabei wird es insbesondere um die umstrittenen Investitionsschutzgerichte gehen, meldet die FAZ (Corinna Budras).

BGH zu D&O-Versicherung: Sogenannte Directors-and-Officers-Versicherungen springen für Haftpflichtschäden durch dienstliches Verschulden von Managern ein. Obwohl der Versicherer sie mit dem Unternehmen abschließt, ist versicherte Person nur der Manager selbst, der bislang vom Unternehmen im Haftungsfall daher erst verklagt werden musste. Der Bundesgerichtshof entschied nun in zwei Fällen, dass eine Abtretung des Deckungsanspruchs des Managers gegen den Versicherer an das geschädigte Unternehmen zulässig ist, auch wenn der Manager nur außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, schreibt Rechtsanwalt Florian Wettner in einem Gastbeitrag in der FAZ.

LG Neuruppin – Kindstötung: Im Prozess um den Tod eines 8-Jährigen im Jahr 1974 hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Sie wirft der inzwischen 74-jährigen Mutter des Jungen vor, diesen absichtlich mit Kohlenmonoxid aus dem Gasherd vergiftet und dann den Notarzt gerufen zu haben, um die Tat wie einen Unfall aussehen zu lassen. Diese streitet alles ab, berichtet spiegel.de (Uta Eisenhardt).

AG München – Behauptete Vaterschaft: Jemanden öffentlich als Vater des eigenen Kindes zu bezeichnen ist eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt von dem Behauptenden nachzuweisen ist, entschied das Amtsgericht München. Im verhandelten Fall muss die Mutter Äußerungen über den angeblichen Vater sowie Bilder von diesem aus sozialen Netzwerken entfernen, weil sie keinen Beweis dafür vorlegen konnte, dass der Mann tatsächlich der Vater ist. Derartige Veröffentlichungen verletzten ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, schreibt die FAZ (Karin Truscheit).

VG Osnabrück zu Niqab am Abendgymnasium: Zur Entscheidung des Verwaltungsgericht Osnabrück, eine Schülerin nicht mit Verschleierung am Unterricht teilnehmen zu lassen, weil dadurch die Kommunikation und der Bildungsauftrag gefährdet seien, merkt Jost Müller-Neuhof (Tsp) an, der Bildungsauftrag würde "insbesondere dann erfüllt, wenn Mädchen (und Jungen) ungehindert, unskandalisiert und ohne republikweite Medienbeachtung sowie unter Alarmierung von Verfassungsschutz und Polizei der regelmäßige Schulbesuch gestattet wird."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2016: Böhmermann-Verfahren eingestellt / Sozialwohnungen vom Bund? / Cannabisanbau bewilligt . In: Legal Tribune Online, 05.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20755/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen