VG Stuttgart: Gebühren für Waffenkontrollen sind rechtmäßig

06.02.2012

Ein Waffenbesitzer hatte gegen die Erhebung von Gebühren wegen einer Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen geklagt. Wie am Montag bekannt wurde, wies das VG Stuttgart die Klage gegen das Landratsamt Esslingen ab: Wer über eine Waffe verfügt, müsse Gebühren für verdachtsunabhängige Kontrollen zahlen, so die Richter.

Wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes knüpfe die Waffenkontrolle allein an den Waffenbesitz als solches an. Sie falle daher in den Verantwortungsbereich des Klägers als Waffenbesitzer und werde so von ihm veranlasst und ihm zugerechnet, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart. Die Gebühren fielen unabhängig davon an, ob es einen Anlass zu Beanstandungen oder Kontrollmaßnahmen gegeben habe oder nicht (Urt. v. 06.12.2011, Az. 5 K 4898/10).

Nach dem Amoklauf von Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und Wendlingen (Kreis Esslingen) mit 16 Toten war das Waffenrecht geändert worden: Seit Juli 2009 können Behörden unangekündigt und verdachtsunabhängig kontrollieren, ob Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden. Viele Waffenbesitzer im Südwesten bewahren ihre Gewehre, Pistolen und Revolver jedoch immer noch nicht so auf, wie es vorgeschrieben ist. Die Waffenbehörden stellten von Januar 2010 bis Juni 2011 im Schnitt bei jeder vierten Kontrolle einen Verstoß fest.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Winnenden: Vater von Amokläufer legt Berufung ein

LG Stuttgart: Vater des Amokläufers von Winnenden verurteilt

Amoklauf von Winnenden: Der Kampf der Justiz mit dem Vater des Täters

Zitiervorschlag

VG Stuttgart: Gebühren für Waffenkontrollen sind rechtmäßig . In: Legal Tribune Online, 06.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5501/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen