Nach BVerfG-Urteil: Debatte um Hartz-IV-Reform

06.01.2020

Im neuen Jahr will die Regierung das Hartz-IV-System reformieren, nachdem das BVerfG Leistungskürzungen für teils verfassungswidrig erklärt hat. Doch nicht allen reicht es, bloß die Karlsruher Vorgaben umzusetzen.

Hartz-IV-Bezieher sollen nicht mehr besonders hart sanktioniert werden können. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im November die Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richter hatten entschieden, dass der Staat Hartz-IV-Bezieher für Pflichtverstöße zwar abstrafen darf, Leistungskürzungen sind aber nur noch in Höhe von bis zu 30 Prozent erlaubt, zuvor war unter Umständen sogar die Streichung der gesamten Leistungen über mehrere Monate möglich.

Die Jobcenter dürfen auch nicht mehr pauschal sanktionieren, sondern müssen sich jeden Fall einzeln anschauen - wenn nötig im Rahmen einer persönlichen Anhörung, so das BVerfG. Nun geht die Debatte los.

Arbeitsagentur will in Zukunft Beispielkataloge verwenden

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, fordert nun eine rasche Verabschiedung eines Gesetzes zum künftigen Umgang mit den Sanktionen. "Wir wünschen uns eine möglichst rechtssichere Auslegung dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichtes", sagte Scheele der Deutschen Presse-Agentur. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für das neue Jahr bereits ein entsprechendes Gesetz angekündigt. "Das ist eine Gelegenheit, in dieser Koalition das gesamte System bürgerfreundlicher zu machen und zu reformieren", sagte Heil im Dezember.

Scheele kündigte an, seine Behörde wolle für die Mitarbeiter mit Beispielkatalogen arbeiten. Diese sollten diverse Fragen klären, so etwa "was ist Mitwirkung, was ist ein Härtefall". "Die Kollegen in den Jobcentern haben Interesse daran, so etwas zu haben." Sie müssten im Gespräch mit den Leistungsbeziehern erklären können, warum etwa kein Härtefall vorliege.

Nach Einschätzung Scheeles befriede die Regelung, dass die Regelleistung nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfe, die Diskussion. "Uns reicht das", sagte Scheele. Die Gruppe derer, die möglicherweise nun darauf spekulierten, die anderen 70 Prozent als eine Art bedingungsloses Grundeinkommen anzusehen, sei verschwindend klein. "Da muss man sich keine Sorgen machen."

Wie weit soll die Hartz-IV-Reform reichen?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte eine weitergehende Hartz-Reform. "Wir fordern für Hartz-IV-Empfänger ein Recht auf Weiterbildung und bessere finanzielle Rahmenbedingungen während der Teilnahme", sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Stattdessen gibt es Fehlanreize wie Ein-Euro-Jobs, die sich für Hartz-IV-Bezieher oft eher lohnen als beispielsweise eine Weiterbildung." Hartz-IV-Bezieher bräuchten Brücken in den ersten Arbeitsmarkt. "Die Realität mit Hartz IV ist aber viel zu oft Armut und massive Verunsicherung." Die Sanktionen seien eine Drehtür in prekäre Beschäftigung, weil jedes Angebot angenommen werden müsse.

Hoffmann warnte: "Man darf nicht nach zwölf Monaten ins Hartz-IV-System abrutschen, wie es heute ist." Auf den Prüfstand gehörten auch die Regelsätze für die Grundsicherung. "Die sind heute viel zu gering. Dazu sollte eine Sachverständigenkommission eingerichtet werden", forderte er.

Nach Ansicht des sozialpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sollte bei einer grundlegenden Reform eine Veränderung der Zuverdienstregeln im Vordergrund stehen: "Erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger müssen künftig mehr vom selbst verdienten Geld behalten dürfen", erklärte er. "Daneben muss Scheele endlich den längst überfälligen Bürokratieabbau in den Jobcentern angehen, damit die Mitarbeiter wieder mehr Zeit für die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen haben."

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach BVerfG-Urteil: Debatte um Hartz-IV-Reform . In: Legal Tribune Online, 06.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39517/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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