In Berlin bekommen tausende Bürgergeldempfänger nach Ansicht des LSG zu wenig Miete vom Jobcenter bezahlt. Der Grund: Selbst Mietpreise von Sozialwohnungen hält das Jobcenter für unangemessen hoch. Das geht nicht, findet das LSG.
Weil das Jobcenter zu langsam war, erhob eine Hartz-IV-Empfängerin Untätigkeitsklage. Absolut zu Recht, so das BVerfG, denn es gebe für Bürger keine Pflicht, Behörden gesondert auf Fristabläufe hinzuweisen.
Ohne gesetzliche Grundlage können die Sozialgerichte Leistungsempfängern nicht einfach mehr Geld als Inflationsausgleich zusprechen. Dies hat das LSG Celle in einem Eilverfahren entschieden.
Die Frage, ob selbst genutztes Wohneigentum von Leistungsempfängern "angemessen" groß ist, richtet sich nach der Anzahl der Personen, die darin wohnen. Aber müssen Eltern umziehen, weil die Kinder ausgezogen sind?
Eine Schülerin hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe von zehn Euro für ein Zikusprojekt, das auf dem Schulgelände durchgeführt wurde. Solche Ausgaben seien mit dem Hartz-IV-Regelsatz abgedeckt.
An eine Unterkunft im Sinne des SGB II dürfen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, andernfalls würden die Menschen benachteiligt, die auf Hilfe angewiesen sind, stellte das LSG in einer aktuellen Entscheidung klar.
Als eine Grundsicherungsempfängerin die Nebenkosten nicht zahlte, wollte ihr Vermieter diese direkt vom Jobcenter haben, immerhin zahlte das Jobcenter bereits die Miete direkt. So geht's aber nicht, hat das LSG entschieden.
Ein Paar aus Lüneburg legte Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid ein – per Mail. Dass eine solche einfache Mail der Anforderung "schriftlich oder zur Niederschrift" nicht erfüllt, entschied das LSG Niedersachsen-Bremen.