Prozess um Todesflug Rio-Paris: Airbus und Air France nicht mit Geld­strafen belegt

17.04.2023

Wegen fahrlässiger Tötung war gegen Airbus und Air France im Zusammenhang mit einem Flugzeugabsturz vor 14 Jahren ermittelt worden. Der Prozess, der nach langem Ringen vergangenes Jahr begann, endete nun aber ohne Verurteilung.

Knapp 14 Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine zwischen Rio de Janeiro und Paris mit 228 Toten hat ein Pariser Gericht die Airline und Hersteller Airbus vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Konzerne hätten zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück lasse sich nicht herstellen, sagte die Vorsitzende Richterin Sylvie Daunis am Montag.

Gedroht hatten den Unternehmen jeweils Geldstrafen in Höhe von bis zu 225.000 Euro. Die Unternehmen hatten die Verantwortung für den Absturz von sich gewiesen. Auch die Anklage hatte in ihrem Schlussplädoyer gesagt, keine Verurteilung fordern zu können.

Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1.6.2009 auf dem Weg von Rio in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik, 228 Menschen starben. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs waren auch 28 Deutsche.

Die juristische Aufarbeitung des Unglücks zog sich in die Länge. 2019 wiesen Ermittlungsrichter:innen ein Verfahren ab. Der Absturz sei auf eine Kombination von Elementen zurückzuführen, die noch nie vorgekommen sei. 2021 entschied ein Berufungsgericht anders und ordnete den Prozess gegen Airbus und Air France an. Das Verfahren lief von Oktober bis Anfang Dezember.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozess um Todesflug Rio-Paris: Airbus und Air France nicht mit Geldstrafen belegt . In: Legal Tribune Online, 17.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51556/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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