Auf der Überholspur in die Ferien – und in die Strafbarkeit? Machen sich Flughafenbetreiber, Airlines und Passagiere durch Nutzung von Fast Lanes strafbar? Nein, meinen Sebastian Wollschläger und Mark A. Zöller.
Flughafenbetreiber, Airlines und Passagiere sollen sich durch Fast Lanes an Flughäfen wegen Korruption strafbar machen, sobald für die Nutzung Geld fließt. Dieser Vorwurf ist rechtlich unhaltbar, meint Philip Kroner.
Manche Fluggäste gegen Geldzahlung schneller durch die Sicherheitskontrolle zu schleusen, ist laut einem LTO-Gastbeitrag eine strafbare Ungleichbehandlung. Wo und wie können Benachteiligte auf gleich schnelle Wartezeiten klagen?
Wegen fahrlässiger Tötung war gegen Airbus und Air France im Zusammenhang mit einem Flugzeugabsturz vor 14 Jahren ermittelt worden. Der Prozess, der nach langem Ringen vergangenes Jahr begann, endete nun aber ohne Verurteilung.
Mit einer Rakete wurde 2014 eine Boeing über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine abgeschossen. 298 Menschen starben. Drei Russen und ein Ukrainer waren angeklagt. Nun urteilt das Gericht. Doch die Anklagebank bleibt leer.
Am Pfingstmontag 2009 stürzte der Flug AF 447 zwischen Rio de Janeiro und Paris ab, 228 Menschen starben. Grund waren vereiste Sonden. Ein französisches Gericht soll nun klären, ob Air France und Airbus fahrlässig handelten.
Laut dem LG Frankfurt war die Lufthansa nicht dafür verantwortlich, dass ein psychisch kranker Co-Pilot einen Germanwings-Airbus in die französischen Alpen abstürzen ließ. Möglicherweise haftet aber der Staat.
Die Bundespolizei ist zwar für die Sicherheitskontrolle der Fluggäste zuständig. Für die bauliche Absicherung nicht genutzter Kontrollspuren aber der Flughafenbetreiber, so das OVG NRW.