BGH zur Amtshaftung: Sta­cheldraht über einem Feldweg ist kein gewöhn­li­ches Hin­dernis

23.04.2020

Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.

Einen Radfahrer, der an einem ungewöhnlich schwer erkennbaren Hindernis verunglückt, trifft grundsätzlich keine Mitschuld, auch wenn er schnell unterwegs war. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden (Urt. v. 23.04.2020 Az. III ZR 250/17). Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet Radfahrer, nur so schnell zu fahren, "dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann". Das gilt laut BGH aber nicht für Hindernisse, auf die nichts hindeutet. Sonst müssten sich Radfahrer immer im Schneckentempo bewegen, um rechtzeitig bremsen zu können.

Das Berufungsgericht habe zu Recht eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung durch die Gemeinde und durch zwei für das Gebiet zuständige Jagdpächter bejaht, so die Karlsruher Richter. Denn ein quer über einen Feldweg gespannter Stacheldraht sei angesichts der schweren Erkennbarkeit gefährlich und damit verkehrswidrig. Er sei sogar geradezu als tückisch anzusehen, ein Radfahrer müsse hiermit nicht rechnen.

Die Vorinstanz hatte aber auch angenommen, der Radfahrer habe gegen das Sichtfahrgebot verstoßen. Dieser Auffassung hat der BGH nun widersprochen. Das Sichtfahrgebot verlange von Verkehrsteilnehmern gerade nicht, die Geschwindigkeit auf Objekte auszurichten, die von weitem noch nicht zu erkennen sind. Selbst die falsche Reaktion eines Radfahrers stelle keinen Obliegenheitsverstoß dar, wenn er sich ohne Verschulden in einer plötzlichen Gefahrenlage befinde. In dieser Situation dürfe man aus verständlichem Erschrecken auch eine objektiv falsche Entscheidung treffen, um den Unfall zu verhindern.

Haftbar seien die Gemeinde, welche die Straßenbaulast trägt, und die Jagdpächter, die mit der Pacht das Recht und die Pflicht übernommen hätten, für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

Ein früherer Marineoffizier aus Rostock kann damit auf eine große Summe Schmerzensgeld hoffen. Ihm war 2012 bei Hamburg auf einer Tour mit dem Mountainbike ein über einen Feldweg gespannter Stacheldraht zum Verhängnis geworden. Beim Bremsen stürzte er kopfüber in die Absperrung. Seither ist er vom Hals abwärts gelähmt.

Wie viel der Mann genau bekommt, muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig nun klären. Der BGH hat offengelassen, ob ein Mitverschulden des Radfahrers darin zu sehen ist, dass er auf einem unbefestigten Feldweg sogenannte Klickpedale nutzte, die das Unfallrisiko womöglich erhöhten. Dies könne jedoch ein Mitverschulen von maximal 25 Prozent rechtfertigen, so der Hinweis aus Karlsruhe

Auch die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherr verlangt Ersatz der Ausgleichszahlungen und von an den Geschädigten gezahlten Versorgungsbezügen. Der BGH hat die Urteile des OLG aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung dorthin zurückverwiesen.

vbr/LTO-Redaktion 

Mit Materialien der dpa 

Zitiervorschlag

BGH zur Amtshaftung: Stacheldraht über einem Feldweg ist kein gewöhnliches Hindernis . In: Legal Tribune Online, 23.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41398/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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