Besonderer Gerichtsstand für Soldaten: DAV kritisiert Gesetzesentwurf

LTO-Redaktion

30.04.2010

Der Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hält den jetzt vorgelegten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für verfehlt. Die geplante Gesetzesregelung sieht vor, dass Leipzig der zentrale Standort für Ermittlungen und Prozesse gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden soll.

Derzeit sind in der in der Regel die Staatsanwaltschaften und die Gerichte an dem Ort zuständig, an dem der Soldat seinen Wohnsitz hat. Eine ausdrückliche Änderung dieser Zuständigkeitsregelung für Straftaten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen von Soldaten sei nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schädlich und wird als unnötiger Aktivismus abgelehnt.

Sie führe nicht nur leicht zu einer einseitigen Rechtsprechung, die auf Kritik und Diskussion durch andere (gleichrangige) Gerichte verzichten müsse, sondern auch bei einer überwiegenden Zahl der Betroffenen dazu, dass sie gewissermaßen in der Fremde vor einem Gericht stehen müssten, das vielleicht etwas von militärischen Abläufen verstehe, aber gar nichts vom persönlichen Hintergrund des Betroffenen.

Rechtsanwalt Michael Rosenthal vom DAV-Strafrechtsausschuss lehnt daher ein Sonderrecht für Soldaten ab.

Das Bundeskabinett wird Anfang der kommenden Woche bis spätestens 5. Mai 2010 im Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf beraten.

Zitiervorschlag

LTO-Redaktion, Besonderer Gerichtsstand für Soldaten: DAV kritisiert Gesetzesentwurf . In: Legal Tribune Online, 30.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/455/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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