Smart Contracts - Smart Lawyers: Über­nehmen Com­puter im Ver­trags­recht?

von Dr. Micha-Manuel Bues, MJur. (Oxford)

01.12.2015

Smart Contracts, also automatisierte Verträge, werden die Anwaltsarbeit stark verändern – etwa durch digitale Rechtsübertragung oder neue Formen der Konfliktlösung. Höchste Zeit, sich mit dem Thema zu befassen, meint Micha-Manuel Bues.

Sie fahren an einem sommerlichen Sonntagmorgen mit ihrem neuen Aston Martin durch die malerische Landschaft Oberbayerns. Sie wollen ihrem Beifahrer zeigen, dass auch in ihnen Agentenblut fließt. Sie beschleunigen kraftvoll, schneiden ein paar Kurven und überholen langsame Rentner-Autos. Nach einiger Zeit zeigt ein Display auf ihrer Kontrollkonsole an, dass die Prämie ihrer Kfz-Versicherung um 20 Prozent gestiegen ist.

Das hört sich nach Science Fiction an, könnte aber im Zeitalter von "Connected Mobility" bald Realität sein. Für den Juristen ist an diesem Blick in die Zukunft bemerkenswert, dass die Vertragsabwicklung – also die Anpassung der Versicherungsprämie – vollautomatisch abläuft. Menschliche Interaktionen nicht erforderlich.

Möglich machen diese automatische Vertragsabwicklung sogenannte Smart Contracts. Der Begriff geht auf den visionären Informatiker und Juristen Nick Szabo, Pionier der Kryptowährung Bitcoin, zurück. In einem Artikel von 1994 (!) wird der Begriff erstmals erwähnt. In einem weiteren Artikel präsentiert Szabo folgende Definition: "A smart contract is a set of promises, specified in digital form, including protocols within which the parties perform on these promises."

Programme kontrollieren Vertragsbedingungen

Smart Contracts enthalten also Vereinbarungen, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien regeln - sie dienen damit der Gestaltung von Rechtsbeziehungen. Soweit nichts Besonderes und aus dem Grundkurs BGB bekannt. Die weiteren Definitionsmerkmale "digital form" und "protocols" markieren den Unterschied zum herkömmlichen Vertrag, den jeder Jurastudent aus den ersten Vorlesungsstunden kennt.

"Digital form" bedeutet, dass die Verträge in maschinenlesbarem Code geschrieben sein müssen. Nur so kann ein (Netzwerk von) Computern den Vertrag ausführen. Die "protocols" beschreiben eine bestimmte Technologie, auf deren Basis die Verträge ausgeführt und in verifizierbarer Weise dokumentiert werden. Diese Technologie ist der Garant für die Integrität und Verlässlichkeit der Daten. Als Technologie kann beispielsweise das Blockchain-Prinzip eingesetzt werden.

Smart Contracts sind mit anderen Worten Programme, welche die Bedingungen eines Vertrages computerbasiert kontrollieren und einzelne Vertragsbestandteile automatisiert ausführen können. Das Besondere ist, dass für die Abwicklung von Smart Contracts keine Mittelsmänner oder Anwälte erforderlich sind. Die Verträge sind selbst intelligent (= smart) genug. Auch die Vertragsparteien müssen sich nicht vertrauen. Das Vertrauen wird allein über bestimmte Technologien vermittelt.

Bereits heute im Einsatz

Smart Contracts werden bereits heute genutzt, wenn auch noch häufig unbemerkt: Sie werden schon seit längerem bei Bargeldautomaten, beim elektronischen Datenaustausch (EDI) und beim Digital Rights Management (DRM) eingesetzt. Bei diesen Verfahren erfassen Computer bestimmte Daten, werten diese aus und führen die Vertragsbedingungen vollautomatisiert aus. Das sind zugegebenermaßen Einsatzgebiete, die unser Verhältnis und Verständnis von Verträgen wohl kaum nachhaltig beeinflussen dürften.

Doch die Smart Contracts werden in den nächsten Jahren zu einer Alltagserfahrung werden. Durch das "Internet of Things" und "Smart Property" können Smart Contracts ihr ganzes Potenzial ausspielen. Das Internet der Dinge beschreibt die Fähigkeit von physischen Objekten, Daten an das Internet zu senden und zu empfangen. Diese Fähigkeit kann mit Smart Contracts verknüpft werden. Hierdurch wird es beispielsweise möglich, dass eine Waschmaschine automatisch Waschmittel nachbestellt und bezahlt.

Hinter "Smart Property" steckt die Idee, dass physische Gegenständen digital eindeutig markiert werden und daher als digitales Gut gehandelt werden können. Eigentum und Besitz an Gegenständen könnten dann digital in eindeutig nachvollziehbarer Weise übertragen werden.

Zitiervorschlag

Dr. Micha-Manuel Bues, MJur. (Oxford), Smart Contracts - Smart Lawyers: Übernehmen Computer im Vertragsrecht? . In: Legal Tribune Online, 01.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17714/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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