Menold Bezler / Wüterich Breucker / Sattler Lebsanft & Kollegen: VGH lässt Asylunterkunft im Gewerbegebiet zu

16.03.2015

Die Stadt Fellbach darf das Roncalli-Haus im Gewerbegebiet des Stadtteils Oeffingen wieder als Flüchtlingsheim nutzen. Das hat der VGH Baden-Württemberg vergangene Woche entschieden und damit eine Eilentscheidung vom März letzten Jahres aufgehoben. Die Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler hat die Stadt Fellbach vertreten.

Verena Rösner

In der Eilentscheidung hatten die Mannheimer Richter den Nachbarn des früheren Lehrlingswohnheims Recht gegeben, die eine Asylbewerberunterkunft in einem Gewerbegebiet aufgrund ihres wohnähnlichen Charakters für grundsätzlich unzulässig hielten.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) passte seine Rechtsprechung von Amts wegen an, weil Ende November letzten Jahres das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen in Kraft getreten ist. Die Baugesetzbuch-Novelle soll es bis Ende 2019 erleichtern, Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende in Gewerbegebieten zu schaffen.

Die Klagen von zwei Grundstückseigentümern gegen die Baugenehmigung hätten somit nach neuer Rechtslage keine aufschiebende Wirkung mehr, so der VGH. Noch offen sei die Frage, ob die Genehmigung unbefristet erteilt werden durfte. Dies wollen die Verwaltungsrichter im Berufungsverfahren klären.

Die seit 2012 dauernden juristischen Auseinandersetzungen um das Roncalli-Haus hatten bundesweit Aufmerksamkeit erregt, weil angesichts des zunehmenden Flüchtlingsstroms vielerorts Asylunterkünfte in Gewerbegebieten entstanden sind. Der Fellbacher Rechtsstreit gab dabei als Musterprozess einen wesentlichen Anstoß für die jüngste Gesetzesnovelle. Die Kanzlei Menold Bezler hat die Stadt Fellbach während des gesamten Verfahrens, in dem bislang acht gerichtliche Entscheidungen ergangen sind, beraten und vertreten.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Menold Bezler für Stadt Fellbach:

Verena Rösner, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Partnerin, Stuttgart

Alexander Häcker, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Associate, Stuttgart

 

Wüterich Breucker für die Kläger:

Dr. Christoph Wüterich, Stuttgart

 

Sattler, Lebsanft & Kollegen für die Beigeladene:

Heinz Sprenger, Stuttgart

 

Rems-Murr-Kreis:

Günther Meinhold, Justiziariat

Quelle: Menold Bezler

Zitiervorschlag

Menold Bezler / Wüterich Breucker / Sattler Lebsanft & Kollegen: VGH lässt Asylunterkunft im Gewerbegebiet zu . In: Legal Tribune Online, 16.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14944/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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