Wenn ein durchschnittlich schwieriges Disziplinarbeschwerdeverfahren jahrelang dauert, kann hierfür Entschädigung gefordert werden. Diese kann dann auch höher sein als der Streitwert der Hauptsache, so das BVerwG.
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Eckpunktepapier für eine weitere Novelle der VwGO veröffentlicht. Sie soll moderner werden und verwaltungsgerichtliche Verfahren effizienter machen, insbesondere bei Asylprozessen.
Das Kabinett hat die Einführung des sog. Leitentscheidungsverfahrens am BGH beschlossen. Dadurch sollen grundsätzliche Rechtsfragen in Massenverfahren schneller höchstrichterlich entschieden und die Verfahren effizienter bearbeitet werden.
Die Gerichte sind überlastet und die Verfahren dauern zu lange, finden Bürgerinnen und Bürger laut einer Meinungsumfrage. Die Justiz selbst sieht das ähnlich. Der DRB appelliert an die Bundesregierung, um die Missstände zu beheben.
Im Jahr 2022 hat das VG Berlin 20.262 Verfahren bearbeitet. Damit sinkt der Rückstau anhängiger Verfahren von knapp 18.700 auf rund 16.900 Verfahren. Für 2023 stehen außerdem viele spannende Prozesse an.
Der BGH stellt in einer Leitentscheidung klar: Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer gibt es nur, wenn ein Gericht unvertretbar handelte. Entsprechende Ansprüche sind damit nur noch schwer zu begründen, meint Martin W. Huff.
Vielfach wird gefordert, den Ereignissen der Silvesternacht müsse mit schnellen Verfahren begegnet werden. Dafür fehlen aber über 1.000 Justiz-Stellen, mahnt der Deutsche Richterbund.
Seit zweieinhalb Jahren sitzt ein unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge Angeklagter in U-Haft, nun gab das OLG seiner Haftbeschwerde statt. Die Hauptverhandlung hätte schneller gehen müssen.