Jaffé: Schuh­beck-Insol­venz: Investor als Retter?

04.08.2021

Das Amtsgericht München hat Max Liebig von Jaffé Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter für insgesamt fünf zahlungsunfähige Gesellschaften des Gastronoms Alfons Schuhbeck bestellt. 

Bereits Mitte Juli musste der prominente Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck für seine Restaurants und Catering-Dienste Insolvenz anmelden. Die Hoffnung auf eine Rettung des Gewürzhandels ging nicht auf. Inzwischen ist auch dieser Geschäftsbereich zahlungsunfähig. Betroffen sind inzwischen neben der Schuhbeck Holding auch Schuhbeck’s Partyservice, Schuhbecks am Platzl, Schuhbecks Orlando sowie Schuhbecks Gewürze mit Niederlassungen in Regensburg, München und Altötting.

Schuhbeck beklagt, dass ausbleibende Corona-Hilfszahlungen zur Insolvenz geführt hätten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium kommentierte den Sachverhalt zwar nicht individuell, wies aber recht trocken darauf hin, dass alle berechtigten Unternehmen Corona-Hilfszahlungen bekommen hätten, heißt es in einer Mitteilung der dpa.

Schuhbeck liegt schon seit Jahren mit Justiz- und Steuerbehörden im Clinch. Im Raum stehen unter anderem Verstöße gegen handelsrechtliche Offenlegungspflichten und der Vorwurf der Steuerhinterziehung.     

Das operative Geschäft der betroffenen Gesellschaften wird bis auf Weiteres fortgeführt, die Lohnfortzahlung für insgesamt 120 Mitarbeiter ist durch Insolvenzgeld bis einschließlich September 2021 gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig, der sich 2017 Jaffé Rechtsanwälte angeschlossen hat, führt bereits Gespräche mit Investoren, um den Fortbestand des Schuhbeck-Imperiums via Sanierung zu sichern. Zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens ist nach Angaben der Kanzlei noch nicht absehbar, ob diese Bemühungen Früchte tragen werden.  

sts/LTO-Redaktion 

Mit Materialien der dpa

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Jaffé: Schuhbeck-Insolvenz: Investor als Retter? . In: Legal Tribune Online, 04.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45645/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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