Deutschland und die Ausländer: Asyl­recht zum Mit­reden

von Tanja Podolski

28.11.2017

9/11: Einwanderung oder Zuwanderung?

Einige politische Akteure fordern ständig ein Einwanderungsgesetz nach australischem oder kanadischem Vorbild. Dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Zuwanderungsgesetz – das haben wir schon seit 2015, im vollen Namen "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern".

Dieses Gesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Menschen mit einem ausländischen Pass in Deutschland. Es enthält das Freizügigkeitsgesetz und gilt damit für EU-Bürger, Menschen aus den ERW-Staaten sowie der Schweiz. Für alle anderen Menschen gilt das Aufenthaltsgesetz, das ebenfalls unter den Begriff des Zuwanderungsgesetz fällt.

Unabhängig davon fordern Politiker immer wieder ein Einwanderungsgesetz, das den Zuzug von qualifizierten Fachkräften regeln soll.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Deutschland und die Ausländer: Asylrecht zum Mitreden . In: Legal Tribune Online, 28.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25727/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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