"Wollen Sie mich ficken?" ist keine Beleidigung
"Du Mädchen!" kostet 200 Euro, "Wollen Sie mich ficken?" nichts. Das F-Wort habe in der heutigen Zeit keinen rein sexuellen Bezug mehr und müsse daher immer im Kontext einer Aussage oder Frage gedeutet werden. Das entschied das Amtsgericht (AG) Neu-Ulm, als es kürzlich über einen 71-Jährigen urteilte (Az. 5 CS 116 JS 5440/15). Der Mann war in eine Polizeikontrolle geraten und fühlte sich zunehmend gegängelt, nachdem er die Zustimmung zu einem Alkoholtest verweigert hatte. Presseberichten zufolge haben die zwei Beamten als Reaktion auf die Verweigerung damit begonnen, sein Fahrzeug ausgesprochen penibel zu durchsuchen und ihm Vorträge über das Risiko ungesicherter Ladung zu halten. Schließlich soll einer der Beamten gesagt haben: "Das ist wohl ein Unbelehrbarer. Mach du mal weiter." Damit habe er seinen Kollegen dazu ermutigt, sich Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zeigen zu lassen. Daraufhin riss dem Mann der Geduldsfaden, und er erkundigte sich bei den Beamten: "Wollen Sie mich ficken? Haben Sie nichts besseres zu tun?" Das Amtsgericht sprach den Herrn vom Vorwurf der Beleidigung frei. Das F-Wort habe heutzutage längst keinen rein sexuellen Charakter mehr, und sei auch nicht stets beleidigend. Vielmehr handele es sich dabei um eine - wenn auch harsche - Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle durch die Beamten. ms/LTO-Redaktion
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