So geht der Uni-Wechsel im Jurastudium

Frühe Vor­be­rei­tung zahlt sich aus

von Sabine OlschnerLesedauer: 5 Minuten

Ein Uni-Wechsel während des Jurastudiums kann viele Gründe haben – sollte aber gut vorbereitet sein. Wichtig ist, dass die neue Universität die Prüfungen anerkennt. Unterstützung gibt es von den Prüfungsämtern und Studienberatungen.

"An der Universität Bonn habe ich mich nicht besonders wohl gefühlt, daher habe ich beschlossen, nach der Zwischenprüfung an die Universität Hannover zu wechseln und damit wieder in meine alte Heimat zu ziehen", berichtet Louisa Huske. Mit dem Ausfall der Präsenzveranstaltungen wegen Corona war es für die 20-Jährige nicht leicht, Kommilitoninnen und Kommilitonen kennenzulernen. Zu Hause hingegen hatte sie einen bestehenden Freundeskreis, der den Ausgleich zum Studium einfacher machte.

Mit dem Wechsel der Universität ging bei Louisa Huske auch der Wechsel des Bundeslandes einher: Sie ging von Nordrhein-Westfalen (NRW) nach Niedersachsen. Das machte die Sache noch einmal zusätzlich kompliziert, denn das Studium ist Ländersache, und von Bundesland zu Bundesland kann es ganz unterschiedliche Regelungen geben. Darüber hinaus hat jede Universität eigene Prüfungsordnungen, die es zu beachten gilt.

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Mit der alten und der neuen Uni reden

"Auf jeden Fall sollte man bei einem Wechselwunsch sowohl mit der alten als auch mit der neuen Universität reden", sagt Wiebke Töpfer, die an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster zum Studienortwechsel berät. Drei Punkte sind laut Töpfer auf der Checkliste besonders wichtig:

  1. Werden die bisherigen Leistungen aus dem Studium angerechnet?
  2. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen für das Staatsexamen?
  3. Wie sieht der weitere Studienverlauf an der neuen Universität aus?

Bei der Anrechnung der Studienleistungen ist es hilfreich, sich die Kursbeschreibungen anzuschauen. "Manche Universitäten verlangen bei kombinierten Fächern nur eine Klausur, andere verteilen die Prüfungen auf mehrere Klausuren", nennt die Studienfachberaterin ein Beispiel.

Die Zulassungsvoraussetzungen für das Examen können sich ebenfalls unterscheiden: So kann es sein, dass ein Bundesland beispielsweise große Übungen oder Grundlagenscheine verlangt, um sich zum Examen anzumelden, in anderen braucht man sie nicht. "Auch die Anrechenbarkeit von Praktika und Fremdsprachennachweisen sollte geklärt werden", gibt die Studienberaterin zu bedenken.

Uni-Wechsel am besten nach der Zwischenprüfung

"Der günstigste Zeitpunkt zum Wechsel ist nach der Zwischenprüfung", sagt Michael Keuchen, Studienfachberater am Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg. Denn das Gute ist: Wenn alle Einzelleistungen einer Zwischenprüfung bestanden sind, erkennen alle deutschen Universitäten die Zwischenprüfung an – selbst wenn die einzelnen Universitäten von ihren Studierenden für die Prüfung verschiedene Leistungen einfordern. "Hat man noch nicht alle Bausteine der Zwischenprüfung abgeschlossen, müssen die fehlenden Bausteine nach den Bedingungen der neuen Uni nachgeholt werden – das kostet zusätzlich Zeit", betont Keuchen.

Töpfer fügt hinzu, dass man vielfach tatsächlich erst die Korrekturen der Klausuren beziehungsweise Hausarbeiten für die Zwischenprüfung abwarten muss, bevor man die Universität wechselt. "Ansonsten kann es sein, dass Nachweise für die höheren Fachsemester fehlen und man zum Beispiel seinen Schwerpunktbereich noch nicht starten kann."

Gilt eine Zwischenprüfung als nicht bestanden, kann es zudem ein Problem mit unterschiedlichen Fristen für die Wiederholung geben. "Im schlimmsten Fall ist die Frist für eine Wiederholung nach dem Wechsel verstrichen, dann ist der oder die Studierende endgültig durchgefallen und kann das Studium nicht fortsetzen", warnt Keuchen. Auch ein Wechsel zurück zur alten Universität ist dann nicht mehr möglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, hat auch Louisa Huske sich erst in Bonn exmatrikuliert, als feststand, dass sie ihre Zwischenprüfung komplett bestanden hat, und die Universität Hannover ihr die Zusage gegeben hat, dass die Prüfung anerkannt wird, und sie dort einen Studienplatz erhalten hat. "Ich habe viel mit dem Prüfungsamt in Hannover telefoniert, um ganz sicherzugehen, dass es klappt, und keine unangenehmen Überraschungen zu erleben", sagt die Studentin. Wichtig zu wissen ist übrigens auch, dass Fehlversuche angerechnet werden können. Ist man also an der alten Universität schon einmal durchgefallen und die neue Universität gewährt nur eine Wiederholung, so ist der zweite Versuch an der neuen Universität die letzte Chance.

Schwerpunkt, Erasmus und Moot Court: Das ist zu beachten

Auch der Beginn des Schwerpunktstudiums ist für den Zeitpunkt des Wechsels wichtig: "An manchen, vor allem kleineren Universitäten, kann man den Schwerpunkt nur zum Sommer- oder zum Wintersemester beginnen. Wer zum 'falschen' Semester wechselt, verliert dadurch vielleicht ein halbes Jahr", erklärt Töpfer. Auch die Inhalte des Schwerpunktstudiums variieren von Uni zu Uni.

Wer ein bestimmtes Schwerpunktfach studieren will, sollte sich also vorab informieren, ob dieses an der Ziel-Universität angeboten wird. "Wer während des Hauptstudiums wechselt, sollte den Schwerpunkt bestenfalls schon abgeschlossen haben, weil es sonst Probleme mit der Anerkennung der Leistungen geben kann", sagt Michael Keuchen.

Studierende, die planen, ein Semester im Ausland zu studieren, sollten zudem die Bewerbungsfristen für das Erasmus-Verfahren im Auge behalten. Wer sich an der neuen Universität zu spät dafür bewirbt, kann unter Umständen leer ausgehen. Das Gleiche gilt für die Anmeldefristen für einen Moot Court. Bei einem Wechsel in einer sehr späten Studienphase ist eine weitere Frist zu beachten: In manchen Bundesländern müssen Studierende erst eine bestimmte Zeit an der Universität eingeschrieben sein, bevor das Justizprüfungsamt für sie zuständig ist. In NRW sind dies zum Beispiel zwei Semester.

Nicht zu früh exmatrikulieren

Des Weiteren rät Töpfer, sich vor der Exmatrikulation alle digitalen Studienunterlagen, die an der alten Universität hinterlegt sind, herunterzuladen. Wer unter Umständen einen Freischuss beim ersten Staatsexamen in Anspruch nehmen will, sollte zudem darauf achten, dass beim Wechsel der Universität keine Lücken entstehen. "Denn Anspruch auf einen Freischuss hat man nur, wenn das Studium ununterbrochen absolviert wurde", sagt die Studienberaterin. Es ist also besser, sich zum Wechsel-Semester noch einmal bei der alten Universität zurückzumelden, statt sich zu früh zu exmatrikulieren.

Um alle Details zu klären, empfiehlt Töpfer, sich ein bis zwei Semester vor dem Wechsel mit den Formalitäten zu befassen und die Anforderungen genau zu überprüfen. Die Studienberatungen und die Prüfungsämter sind die ersten Ansprechpartner für Fragen.

Auch andere Studierende können helfen

Louisa Huske hat zudem andere Studierende gefragt und Kontakt zur Fachschaft in Hannover aufgenommen. "Das hat mir auch das Ankommen an der neuen Universität erleichtert", berichtet die Studentin. Hilfreich fand sie auch die Teilnahme an Unterstützungsveranstaltungen für die Erst- und Zweitsemester. "Hier habe ich an einem Mentorenprogramm teilgenommen, das mich beim Einleben unterstützt und mir zu einer Lerngruppe verholfen hat." An manchen Universitäten gibt es sogar Stammtische für Jura-Studierende, die gewechselt haben.

Ob sich ein Wechsel der Universität lohnt, muss jeder und jede Studierende selbst entscheiden. Keuchen warnt allerdings davor, "einem Gespenst hinterherzujagen". "Wer grundsätzlich nicht mit dem Jurastudium zurechtkommt, wird es auch an einer anderen Universität nicht einfacher haben", gibt er zu bedenken. Darüber hinaus sei ein Wechsel immer auch mit Stress verbunden. "Das kann sich auch auf die Examensnote auswirken", sagt der Studienfachberater. "Und auf die kommt es am Ende schließlich an."

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