Exzellenzinitiative ohne Juristen

Wes­halb ist die Rechts­wis­sen­schaft nicht exzel­lent?

von Prof. Dr. jur. Michael KubicielLesedauer: 4 Minuten
Juristen spielen im Exzellenzwettbewerb keine Rolle. Darauf wies am Mittwoch die FAZ hin. Die Rechtwissenschaft könnte dem selbstbewusst begegnen, kommentiert Michael Kubiciel. Aber gerade ihre Stärke könnte auch zu ihrer Schwäche werden.

"Wissenschaftselite ohne Juristen" titelte am Mittwoch die FAZ und beschreibt damit zutreffend die Unsichtbarkeit der Rechtswissenschaft im Exzellenzwettbewerb. Nun könnte die Rechtswissenschaft darauf selbstgewiss antworten, dass das zwar stimme; aber dass dennoch kaum eine andere Disziplin mehr Einfluss auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft hat als die Wissenschaft von jenem Recht, das inzwischen nahezu die gesamte Lebenswelt "kolonialisiert" hat. Mit Umfang und Komplexität des Rechts wächst zwangsläufig die Bedeutung der Rechtswissenschaft. Kein Gesetzgebungsverfahren vollzieht sich mehr ohne rechtswissenschaftliche Anhörung und Kommentierung in Zeitungen; nur wenige Großverfahren kommen ohne Gutachten für das Gericht oder die Verteidigung, aber auch ohne rechtswissenschaftliche Begleitung in den Kommentarspalten der Presse aus. Und in vielen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wirken Juraprofessoren als Prozessvertreter mit. Weiter könnte die Rechtswissenschaft einwenden, dass sie als praktische, der Anwendung im Hier und Jetzt verschriebene Wissenschaft keine finanzielle und reputationsbezogene Förderung durch Exzellenzinitiativen benötige - im Gegensatz zu mancher Geisteswissenschaft, die keinen derart sichtbaren gesellschaftlichen Zweck erfüllt. Anders als Joachim Nettelbeck in der FAZ schreibt, steht die Unsichtbarkeit der Rechtswissenschaft in der Exzellenzinitiative also nicht in einem "eklatanten Widerspruch" zu ihrer praktischen Bedeutung: Die praktische Bedeutung ist vielmehr der Grund für die geringe Bedeutung im Wissenschaftswettbewerb. Aber gerade darin - in dem Bedeutungszuwachs ohne eigenes Zutun - liegt meines Erachtens eine große Gefahr für die Rechtswissenschaft: die Gefahr, dass die Wissenschaft der Vielzahl von Sachfragen hinterhereilt, ohne noch vertieft konzeptionell und zukunftsbezogen zu denken und zu arbeiten. Genau dieses Manko könnte sich im fehlenden Erfolg der Rechtswissenschaft im Exzellenzwettbewerb spiegeln. Das wäre in der Tat besorgniserregend.

Anzeige

Mehr Grundlagen und mehr Praxis - am besten zusammen

Was ist zu tun? Die klassische, beinahe langweilige Antwort lautet: Stärkung der Grundlagenfächer. In der Vergangenheit hat dies kein Gehör gefunden. Strafrechtliche Lehrstühle mit Bezug zur Rechtsphilosophie oder -theorie beispielsweise sind reihenweise umgewandelt oder ganz gestrichen worden. Nun ist eine Antwort nicht deshalb falsch, weil sie in der Vergangenheit häufiger überhört worden ist. Tatsächlich ist zukunftsorientierte und konzeptionelle rechtswissenschaftliche Forschung ohne Grundlagenfächer - Rechtsphilosophie, -geschichte, -soziologie - nicht denkbar. Mindestens unwahrscheinlich ist die Entwicklung neuer förderungswürdiger Forschungsprojekte aber auch dann, wenn die Grundlagenfächer nicht mit "praktischen" Disziplinen verzahnt werden. Viel zu oft werden diese beiden Diskurse - Grundlagendiskurs einerseits, dogmatisch-rechtspolitischer Diskurs andererseits - heute getrennt geführt. So können zukunftsträchtige Themen schon innerhalb der Rechtswissenschaft gar nicht erst entwickelt werden. Um dem entgegen zu wirken, sollte an den Fakultäten wieder der alt(ehrwürdige) Grundsatz stärker beachtet werden, dass ein Grundlagenforscher auch ein praktisch-dogmatisches Fach gleich gut vertreten können sollte. Wohlgemerkt: Rechtsphilosophie oder Rechtsgeschichte sollen dabei nicht auf den Status eines Ideenzulieferers degradiert werden. Wohl aber sollten sie die aktuellen Fragen dogmatischer Fächer – etwa des Wirtschaftsstrafrechts – als Referenzfelder nutzen, um ihre Aussagekräftigkeit unter Beweis zu stellen und zugleich die Grenzen "reiner" Dogmatik und Rechtspolitik aufzuzeigen. Eine Garantie für Erfolge in Wettbewerben bietet eine solche Neubestimmung des Verhältnisses von Grundlagenfächern und dogmatischen Disziplinen zwar nicht. Aber die Rechtswissenschaft kann nicht mit anderen Wissenschaften erfolgreich zusammenarbeiten, wenn sie schon intradisziplinär keine gemeinsame Basis findet.

Mehr Unternehmergeist

Dabei lässt sich beispielsweise den Herausforderungen des Cybercrime nicht begegnen, ohne dass Juristen unterschiedlicher Disziplinen mit Experten für IT-Sicherheit kooperieren. Wünschenswert ist nach meiner Wahrnehmung auch mehr "Unternehmergeist" an juristischen Fakultäten. Jedenfalls die Großen unter ihnen sollten mutig der Entwicklung voranschreiten und – wie dies an meiner ehemaligen Kölner Fakultät der Fall ist – Lehrstühle und Institute für Querschnittsthemen gründen: das Friedenssicherungsrecht ist ein Beispiel, das Luft- und Weltraumrecht wäre ein anderes. Auch das Verbandssanktionenrecht ist eine solche Querschnittsmaterie, deren Forschungsgebiet die rechtstheoretischen Fragen nach Funktion und Rechtsstatus von Verbänden sowie die praktischen Probleme des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Kartellrechts und neuerdings des berüchtigten NetzDG umfasst.  Der Forschungsbedarf ist jedenfalls breiter und aktueller, als es die Bibliotheken von Büchern zur Schuld(un)fähigkeit juristischer Personen vermuten lassen. Mehr Intra- und Interdisziplinarität, mehr Gründergeist sind also vonnöten. Beides zu entwickeln beendet zwar nicht schlagartig die Unsichtbarkeit der Rechtswissenschaft in der Exzellenzinitiative. Vielleicht wäre es nicht einmal der Anfang vom Ende. Aber zu einer Trendwende trüge es sicher bei. Der Autor Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel lehrt Deutsches und Europäisches Straf- und Strafverfahrensrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Universität Augsburg und leitet eine dort angesiedelte Forschungsstelle für Verbandssanktionenrecht.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Jurastudium

Verwandte Themen:
  • Jurastudium
  • Rechtswissenschaftler
  • Wirtschaft
  • Wirtschaftsjuristen
  • Studium
  • Universitäten und Hochschulen
  • Rechtswissenschaft

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter