Anwaltsnotare

Fachprüfung statt Punktesystem

Thurid KochLesedauer: 2 Minuten
Mit einer Änderung der Bundesnotarordnung wurde im April 2009 eine Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat beschlossen. Künftig müssen Bewerber eine notarielle Fachprüfung bestehen. LTO stellt das neue Verfahren vor.

Anzeige

Bislang wurde der Zugang zum Anwaltsnotariat durch ein Punktesystem nach den Verwaltungsvorschriften der Länder geregelt. Neben der Bewertung des zweiten Staatsexamens wurden bei der Auswahl zum Beispiel die Anzahl von Beurkundungen und die Teilnahme an Fortbildungen berücksichtigt. Diese Verwaltungspraxis sah das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. April 2004 als verfassungswidrig an (BverfGE 110, 304). An ihre Stelle tritt ab Mai 2011 eine notarielle Fachprüfung. Die Note in der notariellen Fachprüfung fließt zu 60 Prozent in die Bewertung mit ein, zu 40 Prozent wird daneben die Note des zweiten Staatsexamens ausschlaggebend sein.

Schriftliche und mündliche Fachprüfung

Die notarielle Fachprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung umfasst vier fünfstündige Klausuren, der mündliche Abschnitt besteht aus einem Vortrag zu einer notariellen Aufgabenstellung sowie einem Gruppenprüfungsgespräch. Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer ist seit Jahresbeginn 2010 tätig. Auf der Webseite finden Interessenten in Kürze sowohl Prüfungstermine und -orte als auch Informationen zum Ablauf der Prüfung und ein Anmeldeformular. Das erste Prüfungsverfahren wird im Herbst 2010 stattfinden, ab 2011 sollen dann zwei Termine je Kalenderjahr angeboten werden. "Wir kalkulieren mit 300 Prüflingen im Jahr", sagt Dirk Kupfernagel, Leiter des neu geschaffenen Prüfungsamtes, weist aber daraufhin, dass dies lediglich eine Schätzung ist.

Gebühr: 3.000 Euro

Die Bundesnotarkammer erhebt für die Abnahme der notariellen Fachprüfung eine Gebühr von 3.000 Euro. Nicht jeder Bewerber, der die Fachprüfung besteht, erhält garantiert eine Notarstelle. Wer zunächst leer ausgeht, kann aber später noch zum Zug kommen.  Denn, so Dirk Kupfernagel, "eine bestandene Prüfung soll nicht nur für die nächste Ausschreibung zum Nachweis der Fachkunde dienen". Das notwendige Wissen für die Notartätigkeit können sich Interessenten aneignen in Grundlagenkursen für die Notariatspraxis, Vorbereitungslehrgängen für die notarielle Fachprüfung und Klausurenkursen als Crash- oder Fernkurse. Anbieter sind zum Beispiel die DeutscheAnwaltAkademie oder das Deutsche Anwaltsinstitut Die Fernkurse bieten berufstätigen Rechtsanwälten eine zeitlich flexible Vorbereitungsmöglichkeit. Die Klausuren werden per E-Mail zugeschickt. Die Prüflinge bearbeiten sie innerhalb von 14 Tagen und senden sie zurück an das Institut. Im Anschluss stellt der Anbieter eine Musterlösung zur Verfügung und bietet eine rund einstündige Online-Besprechung an, in der der Klausurenverfasser Fragen per Chat oder mündlich beantwortet. "Wir empfehlen für die Online-Besprechung ein Head-Set", rät Daniel von Bronewski, Rechtsanwalt bei der DeutschenAnwaltAkademie. Notwendig seien außerdem ein schneller Internetzugang und ein aktueller Browser mit Flash-Player-Plugin.  Die Klausuren-Crash-Kurse der DeutschenAnwaltAkademie werden etwa eine Woche vor den Klausurterminen stattfinden, die ersten damit voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober 2010.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Notare

Verwandte Themen:
  • Notare

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter