Pflicht zur Angabe der "Kanzleianschrift"
Schon wieder neue Briefbögen für viele Anwälte
Die Kanzleianschrift eines Anwalts ist auf dem Briefbogen anzugeben. Nichts Neues? Oh doch – denn nun müssen auch Kollegen, die in mehreren Kanzleien tätig sind, sich auf einen Sitz festlegen und diesen angeben, wenn sie unter dem Briefkopf eines anderen Ortes schreiben. Was das bedeutet und wer neue Briefbögen drucken lassen muss, erläutert Martin W. Huff.
Martin W. Huff