Referendariat in Hessen

Allgemeines

In Hessen kann - abhängig vom Ausbildungs­gericht - alle zwei Monate mit dem Rechts­referendariat begonnen werden. Warte­zeiten gibt es zur Zeit keine.

Zeitplan

 1.Zivilstation 4

Monate  

 2.Strafrechtsstation4  Monate
 3.Verwaltung4Monate
 4.Anwaltsstation9Monate
 5.Schriftliche Prüfungen   8      Klausuren  
 6. Wahlstation3Monate
 7.Mündliche Prüfung

Stand: März 2019

Referendariat in Zahlen

  Oberlandesgerichte:
  Landgerichte:
  Neueinstellungen pro Jahr:ca. 723 
  Einstellungstermine:6 x jährlich 
  Vergütung (monatlich):1085,60 € 
  Wartezeit:keine

Stand: März 2019

Im Kurzcheck

  • Bewerbung zur Ausbildung direkt bei den Landgerichten
  • Momentan keine Wartezeiten
  • Durchfall- und Prädikatsexamensquote liegen beide deutlich unter Bundesdurchschnitt jeweils zwischen 13% und 18%
  • Notenverbesserung möglich (Gebühr: 500,- €)

Zweite juristische Staatsprüfung

Auch in Hessen werden, wie in den meisten Ländern, acht Klausuren geschrieben: Vier im Zivilrecht und jeweils zwei im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Die Ergebnisse des 2. Staatsexamens liegen etwa im Bundes­durchschnitt.

Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Hessen ergibt sich aus folgenden Leistungen:

Art der Leistung Anteil Gesamtnote
8 Klausuren60%
mündliche Prüfung (Aktenvortrag)10%
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)30%

Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)

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