Die AfD-Politikerin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen. Der Moderater der Satiresendung "extra 3" hatte Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.
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Die streitige Äußerung des Moderators der Satire-Sendung "extra 3" des NDR bezog sich aus Sicht des LG Hamburg klar satirisch auf Weidels Forderung, die politische Korrektheit abzuschaffen. In der AfD zeigt man sich empört.
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Seit seinem Skiunfall Ende 2013 ist Michael Schumacher aus der Öffentlichkeit verschwunden. Über seinen Gesundheitszustand dringt wenig nach außen. Die Zeitschrift Bunte berichtete dennoch - und muss nun zahlen.
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Heidi Klum und die Webedia GmbH haben einen Vergleich geschlossen: Es ging um Oben-ohne-Fotos, die Webedia von dem Model auf einem Online-Portal veröffentlicht hatte. Görg und Irle Moser berieten die Parteien.
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Weite Teile der "Schmähkritik" bleiben verboten. Stefan Engels und Verena Haisch erklären, warum das LG Hamburg anders entscheidet als die Staatsanwaltschaft und warum das Urteil Respekt verdient, auch wenn man es nicht teilen muss.
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Die Inhalte auf der Webseite des LG Hamburg sind zwar rechtmäßig. Doch rechtsverbindlich erklären möchte das Gericht dies nicht und belässt das Haftungsrisiko entsprechend seiner aktuellen Entscheidung beim Linksetzenden.
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Nach dem EuGH-Urteil zur Linkhaftung hat mit dem LG Hamburg nun das erste deutsche Gericht entschieden. Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet danach selbst. Allerdings wohl nicht immer.
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Medienkonzerne sehen in Werbeblockern eine Bedrohung und versuchen diesen rechtlich ein Ende zu bereiten, bisher erfolglos. Am Freitag* stellte sich auch das LG mit seinem Urteil auf die Seite der AdBlock-Plus-Anbieter.
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Das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann ist gerade erst eingestellt worden. Nun geht es dem türkischen Präsidenten darum, die Verbreitung von Böhmermanns Gedicht zu stoppen. Am Mittwoch begann die Verhandlung in Hamburg.
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Mit einstweiliger Verfügung hat das LG weite Teile des Gedichts des Satirikers verboten. Im November steht die mündliche Verhandlung in der Hauptsache, Erdogans Unterlassungsklage, an. Das teilte das Gericht am Montag mit.
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Der Finanzdienstleister PayPal muss laut einem Urteil des LG Hamburg bei Rechtsstreitigkeiten um Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen die Identität der Kontoinhaber offenbaren.
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Wie viel Geld hätte Carolin Wosnitza noch als "Sexy Cora" verdienen können, wenn sie 2011 nicht bei einer Schönheits-OP gestorben wäre? Viel, urteilte das LG Hamburg. Die Klinik muss bis zu 824.000 Euro an den Witwer zahlen.
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Das LG Hamburg hatte weite Teile von Böhmermanns Schmähgedicht verboten. Nun hat das Gericht die Begründung dafür vorgelegt. Es handele sich zwar "zweifelsohne um Satire" – diese dürfe aber doch nicht alles.
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Jan Böhmermann darf seine "Schmähkritik" über Erdogan großenteils nicht öffentlich wiederholen, entschied das LG Hamburg. Sein Anwalt Christian Schertz überlegt, das Hauptsacheverfahren zu erzwingen - um vielleicht bis nach Karlsruhe zu gehen.
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