Mit einstweiliger Verfügung hat das LG weite Teile des Gedichts des Satirikers verboten. Im November steht die mündliche Verhandlung in der Hauptsache, Erdogans Unterlassungsklage, an. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann kommt am 2. November vor Gericht. Das Landgericht (LG) Hamburg wird sich in der mündlichen Verhandlung mit dem Streit um das Gedicht "Schmähkritik" befassen. Eine Entscheidung sei an diesem Tag aber nicht zu erwarteten, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Für die Urteilsverkündung werde es einen weiteren Termin geben. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.
Auf Antrag Erdogans hatte das LG bereits am 17. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator erlassen. Böhmermann darf den größeren Teil des Werks, das er am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen. Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Der Termin im November wird voraussichtlich auf ein großes Medieninteresse stoßen. Entsprechend teilte das Gericht am Montag Informationen zur Kontingentierung der Plätze mit. So sollen die für Medienvertreter vorgesehenen 60 Plätze in einem Akkreditierungsverfahren vergeben werden. Dabei sollen zehn Plätze für türkische Medien vorbehalten sein.
Neben dem Presseverfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erteilt hatte.
una/dpa/LTO-Redaktion
"Schmähkritik" von Jan Böhmermann: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20689 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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