
Der Mobilfunk-Patentstreit zwischen Nokia und dem Autobauer Daimler wird nun auch den EuGH beschäftigen. Das LG Düsseldorf setzt eine Verletzungsklage aus und legt den Luxemburger Richtern zentrale Fragen zur Klärung vor.
Mehr lesenDer Mobilfunk-Patentstreit zwischen Nokia und dem Autobauer Daimler wird nun auch den EuGH beschäftigen. Das LG Düsseldorf setzt eine Verletzungsklage aus und legt den Luxemburger Richtern zentrale Fragen zur Klärung vor.
Mehr lesenWenn auf dem Hinflug noch Snacks serviert werden, darf man diese dem Passagier auf dem Rückflug nicht mit dem Verweis auf geänderte AGB vorenthalten, so das LG Düsseldorf.
Mehr lesenUrteilen ohne anzustecken: Die Justiz plant in Düsseldorf Gerichtsprozesse als Videokonferenzen. In Zivilsachen ist das schon lange möglich, wird nur kaum genutzt.
Mehr lesenVolkswagen wollte einer Modellbaufirma verbieten lassen, den legendären VW Bulli im Miniaturformat originalgetrau nachzubauen. Verbraucher könnten aber zwischen Original- und Miniaturauto unterscheiden, so das LG Düsseldorf.
Mehr lesenDer Inhaber der Marke "Malle" kann es Veranstaltern von "Malle"-Partys untersagen, diese Bezeichnung zu nutzen, entschied das LG Düsseldorf. Dem Urteil vorausgegangen waren zahlreiche Unterlassungsbeschlüsse gegen Partyveranstalter.
Mehr lesenEine Richterin erhält einen Familienzuschlag. Als sie bei der Familie auszieht, informiert sie ihren Dienstherrn darüber - und ist nun dennoch als Betrügerin verurteilt worden.
Mehr lesenNach Bekanntwerden des Diesel-Skandals hat VW die Abgasreinigung mit einem Softwareupdate verbessert. Die funktioniert jedoch nicht immer – was die Kunden nicht wussten. VW muss einem Kunden den Kaufpreis erstatten, so das LG Düsseldorf.
Mehr lesenAuch wenn der EuGH die deutsche Preisbindung für Medikamente kippte, hätte Docmorris Kunden nicht mit Gutscheinen werben dürfen. Schadensersatz könne die Versandapotheke deswegen nicht verlangen, so das LG Düsseldorf.
Mehr lesenBei der Dresdener Inszenierung von Dostojewskis "Der Idiot" verbinden sich die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik zu einer Einheit, findet das LG Düsseldorf. Das Schauspielhaus Düsseldorf muss deshalb mehr als nur GEMA zahlen.
Mehr lesenEin Ehepaar verlangte das Geld für ein Doppelbett zurück. Ständig falle man aus dem Bett oder in die "Besucherritze". Sogar das Liebesleben der beiden sei betroffen. Das Gericht nahm die Sache ernst, wies die Klage aber trotzdem ab.
Mehr lesenBodycam-Aufnahmen von Polizisten sind vor Gericht als Beweismittel zulässig, entschied das LG Düsseldorf. Und zwar selbst dann, wenn eigentlich gar kein Anlass mehr bestand, das Geschehen zu filmen.
Mehr lesenOLG-Bezirk: Düsseldorf
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.