Kurz vor dem geplanten Verhandlungstermin im Streit um den Preis für eine besondere Champagnerflasche macht der beklagte Restaurantbesucher einen Rückzug: Er wird die 13.000 Euro jetzt doch zahlen, das LG muss nicht mehr entscheiden.
Der Sachverhalt ist ein wahrer BGB AT Klassiker: Ein Restaurantbesucher bestellt eine Flasche Champagner. Als die Rechnung kommt, will er jedoch nicht zahlen: 13.000 Euro soll das Getränk kosten. Der Mann behauptet stattdessen, er habe bei der Bestellung verstanden, dass die Flasche lediglich 1.300 Euro koste. Wie ist die Rechtslage?
Klären muss diese Frage das Landgericht Düsseldorf nun aber nicht: Mittlerweile ein Jahr ist seit dem Vorfall in einem Nobelrestaurant vergangen und der vom Restaurantbetreiber verklagte Mann hat doch noch eingelenkt: Er ist zur Zahlung der 13.000 Euro bereit, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Streit ist damit vom Tisch und der eigentlich für den kommenden Montag geplante Zivilprozess in Düsseldorf mit bereits geladenen Zeugen hat sich damit erledigt (Az. 15 O 191/22).
In dem Fall hatte der beklagte Restaurantgast behauptet, ihm sei bei der Bestellung der Flasche seitens des Restaurants damals ein Preis von nur 1.300 Euro genannt worden. Die Betreiberin des Restaurants hatte ihn daraufhin verklagt, man habe dem Mann sehr wohl den korrekten Preis von 13.000 Euro genannt. Der Neusser war damals mit einer Gruppe von Freunden im Mai 2022 zu Gast in dem hochpreisigen Restaurant gewesen und hatte diesen eine "besondere Flasche" spendieren wollen, wie das Landgericht mitteilte.
Der zuständige Kellner habe ihm eine Sechs-Liter-Flasche Roederer Cristal angeboten. Die sogenannte Methusalem-Flasche hat das vierfache Volumen einer Magnum-Flasche. Die klagende Restaurantbetreiberin hatte versichert, der Gast habe das Angebot - welches laut der Klageschrift auch schriftlich festgehalten worden war - zum Preis von 13.000 Euro damals begeistert angenommen, die Flasche mit einem Messer selbst geöffnet und anschließend mit seiner Gruppe leer getrunken.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Champagner für 13.000 Euro: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51761 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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