Wie unterschiedlich müssen Spielfiguren von Lego-Produkten sein? Mit dieser Frage hat sich das LG Düsseldorf nach einer Klage des dänischen Spielwarenherstellers beschäftigt.
Lego hat im Kampf gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren einen juristischen Erfolg errungen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf untersagte am Freitag einem Paderborner Spielwarenhändler den Verkauf von bestimmten Konkurrenzprodukten aus China, weil deren Gestaltung die Markenrechte des dänischen Unternehmens verletze (Urt. v. 12.08.2022, Az. 38 O 91/21).
Der Vorsitzende Richter der 8. Kammer für Handelssachen am LG, Wilko Seifert, sagte, die umstrittenen Spielfiguren wiesen zwar allesamt einige formale Unterschiede zu den Lego-Produkten auf, doch der Gesamteindruck der Figuren liege in allen Fällen zu nahe am markenrechtlich geschützten Lego-Produkt. Wichtig für das Markenrecht sei, wie ein Durchschnittsverbraucher das Produkt wahrnehme - und der vergleiche nicht Details, sondern das Gesamtbild.
Händler darf Produkte nicht weiter verkaufen
Das Urteil untersagt dem Paderborner Händler, der die Spielfiguren chinesischer Hersteller vertrieben hatte, den weiteren Verkauf der Produkte und verpflichtet ihn zur Auskunft gegenüber Lego über die bereits verkauften Mengen. Außerdem muss er alle noch vorhandenen, von dem Urteil betroffenen Produkte an das dänische Unternehmen herausgeben.
Der Händler verkauft seit drei Jahren in seinem Laden und einem Onlineshop Produkte von Lego-Konkurrenten - meist aus China. Auf seiner Website wirbt er: "Es gibt gute und günstige Alternativen zum Marktführer. Die Klemmbausteine dieser Hersteller sind zu 100 Prozent kompatibel mit den gängigen Bauklötzchen, bieten aber eine noch größere Vielfalt."
Der Streit mit dem dänischen Spielzeuggiganten, der weltweit im vergangenen Jahr einen Umsatz in Höhe von 7 Milliarden Euro machte, entzündet sich allerdings an einigen Spielfiguren, die in den Sets der Lego-Konkurrenten enthalten waren.
Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung der bekannten Spielzeugfigur mit und ohne Noppe auf dem Kopf bereits im Jahr 2000 europaweit schützen lassen. Der Paderborner Händler beteuerte vor Gericht, er habe bewusst darauf geachtet, dass die von ihm verkauften Figuren die Marke nicht verletzen. Und er habe sogar von den chinesischen Herstellern in seinen Augen strittige Figuren aus den Packungen herausnehmen lassen. Eine juristische Niederlage konnte der Händler damit aber nicht verhindern. Auch in China selbst versucht der dänische Spielzeughersteller gegen Plagiate vorzugehen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
LG Düsseldorf zum Markenrecht: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49309 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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