Als der VII. Zivilsenat im Jahr 2018 entschied, dass einen Schaden nur noch abrechnen darf, wer ihn auch beseitigt, gab er sich viel Mühe, das aufs Werkvertragsrecht zu beschränken. Aber wie anders kann Schadensersatz im Kaufrecht sein?
Das Urteil, das dem Mann der Familienministerin den Beamtenstatus entzieht, zeigt viel Fehlverhalten im Dienst und wenig Einsicht. Dazu passt, dass Giffey die Veröffentlichung verhindern wollte. Aber nicht mit dem VG Berlin.
Der Vergleich mit VW im Abgasskandal-Verfahren wäre fast an Anwaltskosten gescheitert. Volker Römermann beriet die Anwälte, die 50 Millionen Euro wollten – aus Geschäftsführung ohne Auftrag, denn laut Gesetz gäbe es fast nichts.
Nun übernimmt doch VW die Abwicklung des Vergleichs mit den Geschädigten des Abgasskandals. Nichts aus der Hand zu geben, lässt der Autobauer sich einiges kosten, auch in Bezug auf Anwaltskosten. Allerdings ganz anders als bisher geplant.
Das BVerfG hat das Verbot der Förderung von Sterbehilfe gekippt. Und das auf die Grundrechtsverletzung von Sterbewilligen gestützt, obwohl die das Verbot gar nicht adressierte. Ein Gespräch mit den Klägervertretern C. Knauer und H. Kudlich.
Das BVerfG hat nicht nur das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Das Urteil ist eine klare Entscheidung für die Selbstbestimmung bis in die letzte Konsequenz. Der Gesetzgeber hat nun einiges zu tun.
Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Das BVerfG hat§ 217 StGB fürnichtig erklärt. Eine Entscheidung zum Freitod sei in letzter Konsequenz zu akzeptieren - unabhängig von einer unheilbaren Krankheit.
Am Mittwoch könnte das BVerfG ein Grundrecht auf Suizid bestätigen. Doch was hilft es, wenn kein Arzt das tödliche Medikament verschreiben darf? Mit dem ersten Urteil zur Sterbehilfe kann Karlsruhe nicht nur den Ärzten Sicherheit zurückgeben.