VW hat den Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Er kann den Pkw zurückgeben. Die gefahrenen Kilometer muss er sich aber anrechnen lassen.
Der BGH hat klar gemacht, dass er im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sieht. Sogar Gebrauchtwagen könnten VW-Fahrer dann zurückgeben. Und doch kann VW auch aufatmen.
Die Klägeranwälte geben sich siegesgewiss, VW verweist auf die besondere Konstellation. Tatsächlich scheint der Fall kein Bilderbuchfall für Dieselgate-Geschädigte zu sein. Doch der BGH könnte ab Dienstag sehr wohl Grundlegendes klären.
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