Teils denkt das BMJV groß: Bald könnten Anwälte mit so ziemlich jedem in Sozietät arbeiten, Kanzleien rechtsfähig werden, sogar die GmbH & Co. KG kommen. Externes Kapital aber soll es weiterhin nicht geben. Außer für Legal Tech, vielleicht.
Auch die 32. Strafkammer des LG Berlin hat die Männer, die mitten in Berlin bei einem Autorennen einen Mann töteten, wegen Mordes verurteilt. Dabei sehen die Berliner Richter nach dem BGH-Urteil sogar noch zwei weitere Mordmerkmale verwirklicht.
Eine Studie untersucht den Einfluss der Arbeit von Anwälten auf die Arbeit von Journalisten. Sie bietet Einblick in einen kleinen Markt hochspezialisierter Berater. Und zeigt, dass nicht sie es sind, die die Pressefreiheit bedrohen.
Die Bild durfte 25 Jahre nach dem Tod von Walter Sedlmayer nicht mit Namensnennung, Foto und grausamen Details über einen der verurteilten Mörder berichten. Ein nun rechtskräftiges Urteil des OLG Köln stellt auf dessen Resozialisierung ab.
Auch wenn es ihm eigentlich um Geheimhaltung geht, kann ein Staat sich auf das Urheberrecht berufen. Wenn er denn Urheberrechte hat. Und die Pressefreiheit nicht doch überwiegt.
Weil Facebook nicht zahlte, hat ein Hamburger Anwalt beantragt, Forderungen des Unternehmens gegen CDU und SPD zu pfänden. Die hätten schließlich das NetzDG beschlossen. Dabei gibt es keinen Zusammenhang; und nun auch keine Pfändung.
Die BRAK muss Einsicht in ein zwischenzeitlich zurückgezogenes beA-Gutachten gewähren. Der Prüfbericht sei nicht vertraulich, nicht urheberrechtlich geschützt und enthalte auch keine Geschäftsgeheimnisse der Firma Secunet, so das VG Berlin.
Über ein Jahr nach den massiven Ausfällen und Sicherheitslücken des beA haben sich BRAK und Dienstleister Atos geeinigt. Bemerkenswerter als zehn Euro Umlageersparnis pro Anwalt scheinen Zeitpunkt und Inhalt des Deals.