Kein Gegenstand ist klein genug, um nicht eine Unzahl an juristischen Problemen und Kontroversen an ihm aufzuhängen. Zu den langjährigen Spitzenreitern im Verhältnis von Größe und Problem zählt das gemeine Streichholz.
Zum 175. Jahrestag der Revolution von 1848 blickt Martin Rath auf ein kurzes, aber interessantes Kapitel der Polizei: nämlich deren "Verein" bis 1866. Zunächst konspirativ, hatte er später sehr präsent sogar die Presse im Griff.
Deutsche Juristen zählen sich nicht grundlos zum erweiterten Geburtshelferteam der Verfassung Südafrikas. Fall abgeschlossen? Nein. – Die Biografie des bekanntesten südafrikanischen Verfassungsrichters führt in eine Politikthriller-Welt.
Nach ihrer Entwicklung im 19. Jahrhundert war die elektrische Glühlampe Gegenstand vieler juristischer Auseinandersetzungen. Am Ende wurde sie sogar zum Sachverhalt staatstheoretischer Sorge. Eine Auslese.
Für junge Männer, die mindestens ein Elternteil im Krieg verloren hatten, war in der Bundesrepublik eine Ausnahme von der Wehrpflicht vorgesehen. Uneheliche Söhne hatten hier aber ein merkwürdiges Problem.
Der Fall des Schusters Friedrich Wilhelm Voigt, der sich als Offizier ausgab und die Stadtkasse von Köpenick entwendete, wirkt "auserzählt". Seine Geschichte in amtlichen Dokumenten wiederzuentdecken, lohnt aber nicht nur für Juristen.
Nach dem Kriegsende in Europa am 8./9. Mai 1945 und der Wiederaufnahme des Justizbetriebs erhielten die westdeutschen Richter eine umstrittene Dienstanweisung: Sie sollten NS-Recht nicht mehr anwenden. Das war gar keine leichte Übung.
Otto von Bismarck hatte eine hellsichtige Idee. Und schon Friedrich Naumann wusste, wozu man den 1. Mai gebrauchen kann. Ein Feiertagsfeuilleton von Martin Rath.