Die bekannten Stolpersteine, Stadtforschungsprojekte oder die neuen "Medieval Murder Maps": Recht und Unrecht füllen Karten. Letztere verraten eine ganze Menge über unsere Geschichte, sofern man sich die Zeit nimmt, sie zu studieren.
Bevor Recht gesprochen werden kann, muss man es erst einmal einheitlich etablieren. Gar keine leichte Aufgabe in einer Zeit, in denen etwa die Provinz Westfalen aus 29 Einheiten mit jeweils unterschiedlichem Recht bestand. Von Martin Rath.
Noch 1953 fand es der BGH ganz normal, dass die sexuelle Beziehung der Tochter eine Beleidigung des Vaters sein konnte – forderte im konkreten Fall aber eine genauere Prüfung der Umstände.
Soziologen entdecken es in der Gesellschaft der Gegenwart, Philosophen sahen in ihm den wesentlichen Antrieb menschlicher Geistestätigkeit – das Unbehagen. Und die juristische Argumentation wird unbehaglich, wenn sie nicht mehr weiterweiß.
Mit einem Urteil zur bayerischen Braukunst aus dem Jahr 1893 fand der Ekel seinen Platz in der deutschen Rechtswissenschaft. Als Ausdruck für tiefe Abscheu reicht "Ekel" aber weit darüber hinaus – bis in die Innereien der Staatslehre.
Heutzutage nehmen sich Studenten wohl oft eher als "Kunden" ihrer Hochschule wahr, weniger als Mitglieder einer "geistigen Genossenschaft". In alten Gesetzen und Urteilen spiegelt zeigt sich dagegen: Früher sollte die Uni auch erziehen.
Gestört oder unangenehm, verletzend oder schrullig zu sein, genügt nicht mehr – "toxisch" sind heute angeblich unzählige soziale Phänomene. Der juristische Sprachgebrauch ist glücklicherweise stabil konservativ. Darauf kann man Gift nehmen.
Vor 75 Jahren erschien in Wiesbaden ein seltsam zensiertes Gesetzblatt: Auf den Weg gebracht wurde ein neues Betriebsrätegesetz, dem die US-Militärregierung jedoch seine radikaldemokratischen Zähne gezogen hatte.