Gegen Strafverfahren wegen der gekränkten Ehre prominenter Politiker wird nicht selten polemisiert, sie beruhten auf der Rechtsidee der "Majestätsbeleidigung". Historische Fürsten und Hofjuristen hätten darüber nur müde gelächelt.
Manche Abiturienten halten die "GmbH & Co. KG" für einen Scherz aus dem "Asterix"-Comic. Eine Chance, sich ernsthaft und vertieft mit Gesellschaften zu beschäftigen, bieten zwei monumentale Hinkelsteine – "latürlich": Sammelbände.
Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, alle Komposita aus den Gesetzen zu tilgen, die an das alte "Reich" erinnern. Wer sich dafür die Gesetzblätter aus alten Epochen durchliest, findet jede Menge zum Lachen wie Weinen.
Als Jude vor den Nazis geflohen, als KPD-Mitglied im Krieg Kontakt zum amerikanischen Geheimdienst gehabt - und deshalb wegen Spionage in der späteren DDR zum Tode verurteilt. Die wilde Laufbahn des Leo Bauer.
Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung glaubt an Wunder, weiß aber vermutlich nicht so genau, was darunter zu verstehen ist. Vor Gericht wird mit dem Problem grundsätzlich oder salomonisch umgegangen.
Während schon in den 1950er Jahren Gerichtsverfahren unterhaltungslastig verwertet wurden, fand ihre zart soziologische Aufbereitung in den 1990er Jahren nur begrenzte Aufmerksamkeit. Drei Beispiele, juristische Dinge zu popularisieren.
Nach Krieg und Vertreibung wird mit Einführung der D-Mark eine Abrechnung mit sozialer Ungleichheit fällig. Ein Fall aus 1964 ist besonders hübsch, weil mit den Thurn und Taxis wahre Experten beteiligt waren.
Noch vor wenigen Jahren war es grundsätzlich unzulässig, der Bahn durch Fernbus-Linienverkehr Konkurrenz zu machen. Mit welcher politischen Philosophie das begründet wurde, zeigt ein Fall aus der frühen Bundesrepublik.