Wenn ein Soldat vor Gericht geht, um an einer Reise zum Marienwallfahrtsort Lourdes teilnehmen zu können, sieht das zunächst nach optimierter Freizeitgestaltung aus. Doch hat diese militärische Kultuspraxis eine bizarre Vorgeschichte.
Die Bewertung politischer, vor allem "geheimer" Gruppen als staatsgefährdend liegt heute in der Verantwortung der Verfassungsschutzämter. Mit dem Tatbestand der Geheimbündelei gab es bis 1968 für die Justiz noch eine eigene Perspektive.
Eine Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen der deutschen Fluglotsen wurde seit 1973 mit harten Bandagen ausgetragen. Sie führte nicht nur zu zahlreichen Prozessen, auch Generalbundesanwalt und BKA waren mit von der Partie.
In der juristischen Praxis kann "Pessimismus" zur steuerrechtlichen Phrase ohne tieferen Sinn werden. Grundsätzlich taugt er dazu, den Staat zu rechtfertigen. Zum Jahresbeginn eine Tour durch das nicht zuletzt juristische Poesie-Album.
Kann man heutzutage noch wie seinerzeit Montesquieu von Landschaft und Klima auf Erkenntnisse über die Rechtsordnung schließen? Ein Versuch am Beispiel Malta.
Wer bei Maltesern an den Krankenwagen, Essen auf Rädern und den Spendenstand in der Fußgängerzone denkt, wird sich wundern: Ein militärischer Ritterorden, bei dem bis 2022 nur Adelige die wichtigsten Posten übernehmen durften?
In Gesichtern lesen können, ist eine nützliche zwischenmenschliche Fähigkeit. Problematisch wird es, wenn Gerichte glauben, anhand der Mimik Entscheidungen treffen zu können. Martin Rath wirft einen Blick zurück.
Am 10. Dezember 1948 einigte sich die UN-Generalversammlung auf "allgemeine" Menschenrechte. Inwiefern die Deklaration durchsetzbare Versprechen enthält, war lange unklar. Auch heute lässt sich über ihre Funktion streiten.