"Unverhältnismäßig", "Beschädigung des Vertrauens in das Grundbuch": Die Kritik der Notare am geplanten Barzahlungsverbot bei Immobilienverkäufen war deutlich. Auf den letzten Metern hat die Ampel nun nachgebessert.
Noch immer gibt es keine Signale von der EU, ob die von der Ampel geplante Cannabis-Legalisierung europarechtlich in Ordnung geht. Die Koalitionsfraktionen verlieren daher allmählich die Geduld – auch mit dem Bundesgesundheitsminister.
Ob die von der Ampel geplante Cannabis-Legalisierung den Segen der EU bekommt, ist unklar. Sollte daher zumindest die Strafverfolgung der Konsumenten vorab beendet werden? Die Grünen können sich das vorstellen, SPD und FDP sind skeptisch.
Die FIFA verbietet u.a. Manuel Neuer das Tragen der "One Love"-Armbinde. Zunächst hat der DFB das zähneknirschend akzeptiert, jetzt will er vor den Sportgerichtshof ziehen. Sportrechtler Jan F. Orth bewertet die Erfolgsaussichten.
Rechtsfolgen des bald geltenden Verbotes, Immobilien mit Bargeld zu bezahlen, verunsichern die Notare. Das öffentliche Vertrauen in das Grundbuch drohe Schaden zu nehmen. Außerdem warnen sie vor unverhältnismäßigen Kontrollpflichten.
Am Montag verkündete Karl Lauterbach den Start der Verhandlungen zur Cannabis-Legalisierung mit der EU, am Mittwoch reagierte Brüssel. Eine europarechtliche Prüfung sei von Deutschland formal noch nicht angestoßen worden. Was gilt denn nun?
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, ob die Informationspraxis des BVerfG gegenüber Medien dem Gleichbehandlungsgebot im publizistischen Wettbewerb genügt. Hintergrund sind Vorabinfos nur an Journalisten eines Vereins.
Im Oktober präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Eckpunkte der Ampel für eine Cannabis-Legalisierung. Zugleich kündigte er die zügige Einleitung einer Prüfung durch die EU an. In Brüssel aber ist noch nichts angekommen.