Der bayerische VerfGH hat der Gesundheit und dem Leben überragende Bedeutung zugemessen. Entsprechend müssten auch partiell irreversible Grundrechtseingriffe einer Vielzahl von Personen hingenommen werden.
Die bayerische Staatsregierung erhält weitgehende Rechte im Kampf gegen das Coronavirus. Ein entsprechendes Gesetz hat am Mittwoch der bayerische Landtag verabschiedet. Ein paar Einschränkungen setzte die Opposition jedoch durch.
Das VG München hat die Wirksamkeit der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleibe die Gültigkeit der Beschränkungen aber unberührt, so das Gericht. Nun will Bayern nachbessern.
In NRW haben 16 Gemeinden Spielhallen geschlossen, um die Ausbreitung von Coronainfektionen einzudämmen. Betreiber wehrten sich mit dem Argument, es herrsche keine Ansteckungsgefahr. Vor dem VG Köln blieben sie damit erfolglos.
Mehrere Zweitwohnungsbesitzer im Norden sind mit ihren Eilanträgen vor Gericht gescheitert. Nun hat ihnen die Landesregierung von sich aus ein Bleiberecht zugesprochen. Jedenfalls für die Bewohner, die schon länger da sind.
In Bremerhaven hat am Freitag eine Corona-Anlaufpraxis eröffnet. Eine Anwohnerin fühlt sich dadurch gefährdet und hat Angst vor einer Infektion. Das VG entschied aber, dass sie sich selber in zumutbarer Weise dem Risiko entziehen kann.
Schleswig-Holstein ordnete an, dass Menschen ihre Zweitwohnsitze verlassen müssen. Bewohner der Kreise Ostholstein und Nordfriesland, wo insbesondere auch Fehmarn, Sylt und Amrum liegen, stellten dagegen Eilanträge – und scheiterten.
Nach dem Verbot von "Combat 18" geht es nun einer Gruppe an den Kragen, die der Verfassungsschutz der Reichsbürger-Szene zuordnet. Sie hängen kruden Ideen an und verherrlichen Gewalt, viele gelten als waffenaffin.