Ein generelles Einreiseverbot für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist rechtswidrig, entschied das OVG Berlin-Brandenburg. Die Kommune dürfe sich nicht über die landesweite Verordnung hinwegsetzen.
Die Coronakrise hat viele Einschränkungen zur Folge, das gilt auch für den Wochenmarkt. Stände, die nicht zu mindestens 50 Prozent notwendige Ware verkaufen, dürfen nicht öffnen, bestätigte nun das VG Berlin.
Eilanträge gegen die Corona-Maßnahmen blieben bisher in der Regel erfolglos. Ein Weinhändler hatte nun aber Erfolg: Er darf das feine Zeug verkaufen, denn auch Genussmittel fielen unter den Lebensmittelbegriff, so das VG Aachen.
Der Eilantrag gegen die Schließung eines Hundesalons ist nun doch erfolgreich. Die Behörde wollte wohl eigentlich gar keine Schließungsanordnung treffen, daher änderte das VG den ursprünglichen Beschluss ab.
Das OVG NRW wird wohl doch nicht über die Rechtmäßigkeit des Corona-Kontaktverbotes in NRW entscheiden. Ein entsprechender Antrag wurde für erledigt erklärt. Die nächste Entscheidungsgelegenheit steht aber schon vor der Tür.
Der Streit um die Finanzierung der Deutschen Richterakademie ist beigelegt, die Finanzierung ist gesichert. Es bleibt dabei: Der Bund trägt auch weiterhin 50 Prozent der Kosten. Das Programm der Einrichtung wird dafür angepasst.
In Brandenburg dürfen wegen der Corona-Pandemie zwar keine Touristen mehr übernachten; der Versuch eines Landkreises, das Verbot auch auf die Nutzung von Zweitwohnung auszuweiten, ist vor dem VG Potsdam aber gescheitert.
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gilt in NRW seit vergangener Woche das Kontaktverbot. Dass in diesen Krisenzeiten aber auch zu Tieren aus anderen Haushalten Distanz zu wahren ist, hat das VG Minden entschieden.