Mit Drohungen und rassistischen Beschimpfungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun hat das Frankfurter Landgericht nach einem langwierigen Prozess ein Urteil gegen den 54-Jährigen gesprochen.
Die Kritik an den Aktionen von Klima-Aktivisten wird immer lauter, der Ton immer rauer. Nun soll auf der Herbstkonferenz der Innenminister beratschlagt werden, wie mit den Protesten künftig umzugehen ist.
Die Hauptverhandlung im Strafverfahren soll in Bild und Ton aufgezeichnet werden – bis 2030 müssen die Gerichte so weit sein. Bundesjustizminister Buschmann hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Söder macht Werbung für eine harte Linie gegen Klimaaktivisten. München macht vor, was er damit meint. Für bis zu 30 Tage werden Aktivisten dort von der Polizei in Gewahrsam genommen. In Berlin sind es hingegen maximal 48 Stunden.
Aus dem Schweigen dürfen für den Angeklagten keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Schweigt der Angeklagte jedoch nur teilweise, sieht es anders aus. Plötzlich muss dieser seine Unschuld beweisen, kritisiert Lukas Zeyher.
Bereits im Februar hatte das LG Osnbarück entschieden, dass eine Durchsuchung beim BMJ kurz vor der Bundestagwahl rechtswidrig war. Nun wurde eine weitere Durchsuchung im BMF ebenfalls für rechtswidrig erklärt.
Der BGH hat die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob das Fälschen von Corona-Impfbescheinigungen nach alter Rechtslage strafbar war, mit ja beantwortet. Erfüllt ist der Tatbestand der Urkundenfälschung.
Es wird eng für Rainer Maria Woelki: Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Ermittlungsverfahren gegen den umstrittenen Kirchenmann eingeleitet. Nun wird der Ruf laut, dass der Kardinal sein Amt vorerst ruhen lassen soll.