Sozialrecht
SG Berlin zu Unfall in Spanien
Kein Versicherungsschutz bei Sturz auf Jagd nach Dieb
BSG zu Hartz IV
Jobcenter muss hohe Heizkosten erst einmal zahlen
Kostenaufwändige Ernährung wegen Allergie
Kein Anspruch auf mehr Geld trotz Laktoseintoleranz
SG Heilbronn zu Unfall am Arbeitsplatz
Verletzung beim Eisessen muss bezahlt werden
SG Dortmund zu Rente trotz Tod
Inhaber einer Kontovollmacht haftet nicht automatisch
SG Heilbronn zu betrieblicher Tätigkeit
Treppensturz nach der Arbeitzeit kann Arbeitsunfall sein
BSG zur Erstausstattung für Hartz-IV-Familien
Jugendbett statt Kindergitterbett angemessen
LSG Nordrhein-Westfalen zu Strom- und Gasschulden
Jobcenter muss Hartz-IV Empfänger Darlehen bewilligen
BSG zum Pflege-TÜV
Pflegeheime werden weiter benotet
LSG Niedersachsen-Bremen
Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen
Sozialrecht – seine Inhalte, Rechtsquellen und Ursprünge
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des im Grundgesetz (GG) verankerten Auftrags der Sicherung des Sozialstaatsprinzips, das den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Rechtsprechung und in der Verwaltung verpflichtet. Sozialrecht ist eine Sammelmaterie und teilt sich in die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitsförderung sowie in soziale Entschädigung und Versorgung, wozu das Schwerbehindertenrecht und auch die Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung gehören. Weitere Bereiche sind die soziale Förderung durch Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und Ausbildungsförderung sowie soziale Hilfen, zu denen Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitssuchende zählen.
Sozialrecht und seine Rechtsquellen
Seit 1982 wurden die Kernmaterien des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern (SGB) I bis XII zu einer zusammenhängenden Kodifikation zusammengeführt. Allgemeine Regelungen des Sozialrechts über Verfahrensrecht und Datenschutz sind in den SGB I und X enthalten. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist in SGB II normiert, die Arbeitsförderung in SGB III, die Krankenversicherung in SGB V, die Rentenversicherung in SGB VI, die Unfallversicherung in SGB VII, die Kinder- und Jugendhilfe in SGB VIII, die Pflegeversicherung in SGB XI und die Vorschriften über die Sozialhilfe in SGB XII. Daneben gibt es im Sozialrecht eine Reihe von speziellen, nicht im SGB festgeschriebenen Gesetzen, zu denen auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gehören.
Sozialrecht und seine Ursprünge
Die Geschichte des Sozialrechts in Deutschland ist vor allem die Geschichte der Sozialversicherung. Sie begann im Deutschen Kaiserreich mit dem 1883 verabschiedeten Krankenversicherungsgesetz, das Leistungen wie Krankengeld und Sterbegeld gewährte. 1885 trat das Unfallversicherungsgesetz in Kraft, gefolgt von der 1889 eingeführten Invaliditäts- und Alterssicherung, der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung.
Leinemann Partner Rechtsanwälte, Köln
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16.08.2013, BerlinEWeRK-Workshop: Preisanpassungsklauseln in Strom- und Gaslieferverträgen
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