Ein Mann will, dass das Jobcenter Bescheide an ihn in plattdeutscher Sprache verfasst. Dafür klagte er sogar. Für diese "für jedermann erkennbar völlig substanzlose Klage" muss er jetzt Verschuldenskosten in Höhe von 500 Euro tragen.
Eine posttraumatische Belastungsstörung durch viele Jahre Arbeit mit Leichen? Nicht ausgeschlossen, so das LSG Berlin-Brandenburg, aber belastbar erwiesen sei das nicht - entsprechend greife auch nicht der Unfallversicherungsschutz.
Den gesamten Spielbetrieb hatte eine Koordinatorin organisiert, sie musste dem Club auch regelmäßig stundenweise zur Verfügung stehen. Das kann keine selbständige Tätigkeit mehr sein, urteilte das LSG BaWü nun.
In Berlin bekommen tausende Bürgergeldempfänger nach Ansicht des LSG zu wenig Miete vom Jobcenter bezahlt. Der Grund: Selbst Mietpreise von Sozialwohnungen hält das Jobcenter für unangemessen hoch. Das geht nicht, findet das LSG.
Ein Firmenlauf stellt weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Verletzt sich ein Beschäftigter bei der Teilnahme, löse dies daher keinen Versicherungsfall aus.
"Spielerische Betätigungen von Schülern im Rahmen gruppendynamischer Prozesse" sind laut BSG unfallversichert. Dazu gehöre auch, wenn ein Schüler auf das Dach eines Regionalexpresses klettert und sich dabei schwer verletzt.
Wer den Betriebsweg verlässt, um einen beleidigenden Falschparker zur Rede zu stellen, ist nicht unfallversichert. Kommt es zu einer Schlägerei, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar, so das SG Berlin.
Weil das Jobcenter zu langsam war, erhob eine Hartz-IV-Empfängerin Untätigkeitsklage. Absolut zu Recht, so das BVerfG, denn es gebe für Bürger keine Pflicht, Behörden gesondert auf Fristabläufe hinzuweisen.