Vor deutschen Oberlandesgerichten laufen Verfahren wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der bekannteste ist der Al-Khatib-Prozess. Ein Signal, sagen Beteiligte – aber es muss sich noch einiges ändern.
Auch wenn die Unabhängigkeit der polnischen Gerichte bedroht ist, rechtfertigt das nicht die automatische Ablehnung von europäischen Haftbefehlen aus Polen. So sieht es der EuGH-Generalanwalt in seinen Schlussanträgen.
Wegen der Corona-Pandemie muss sich ein mutmaßlicher Drahtzieher des Ruanda-Völkermords nun in Den Haag verantworten anstatt in Tansania. Er soll den Völkermord an mindestens 800.000 Tutsi und gemäßigten Hutu finanziert haben.
Kommt eine Bankkarte abhanden, mit der kontaktloses Zahlen möglich ist, trägt der Bankkunde nicht das Risiko für Kartenmissbrauch, wenn er den Verlust der Karte gemeldet hat. Der EuGH stellt sich damit auf die Seite der Verbraucher.
Der EGMR hat entschieden, dass Russland die Rechte des Oppositionellen Alexej Nawalny bei einer Festnahme im Jahr 2012 verletzt hat. Es ist nicht das erste Mal, dass der EGMR Russland für den Umgang mit dem Politiker verurteilt.
Erstmals in der Geschichte der EU soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit im großen Stil finanziell zu ahnden. Die jetzt getroffene Einigung zum Thema birgt allerdings auch ein großes Risiko.
Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof "Willkür" attestiert. Der Donner dieses Urteils hallt noch nach. Eine hochrangige Runde diskutierte jetzt über Risiken und Chancen der Karlsruher Ultra-Vires-Entscheidung.
Polens Regierung will im Streit um die Justizreformen nicht einknicken. Die EU-Kommission will nun den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten.