Bank- und Kapitalmarktrecht
OLG Frankfurt zum Anlegerschutz
Kein Schadensersatz für Kleinaktionäre im Telekom-Prozess
BGH zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auslagenersatzklauseln zweier Geldinstitute unwirksam
BGH zu Pharming-Angriffen
Bankkunden haften bei Preisgabe ihrer Transaktionsnummern
Generalanwalt plädiert für frühere Ad-hoc-Mitteilung
Insiderinformationen sollen schneller veröffentlicht werden
BGH zur Einstandspflicht
Vertriebsorganisation haftet für strafbares Verhalten eines Handelsvertreters
Spitzentreffen von CDU, CSU und FDP
Koalition will Reformen in Familien-, Rechts- und Wettbewerbspolitik
OLG Köln
Vermögen von Ex-Arcandor-Chef Middelhoff bleibt eingefroren
Prozess um Schadensersatz
Kirch-Erben und Deutsche Bank einigen sich auf Vergleich
Banken kürzen Einlagensicherung
"Auch weiterhin glaubhaft der beste Schutz" für deutsche Sparer?
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Bankrecht – ein rechtliches Spezialgebiet um Geld und Währung
Das Bankrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit Geld und mit Währung. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das dem öffentlichen Recht und teilweise auch dem privaten Wirtschaftsrecht zugeordnet wird. Die Aufsicht über das Kreditwesen und das Finanzdienstleistungswesen sind öffentliches Bankrecht, zu dessen Rechtsgrundlagen unter anderem das Kreditwesengesetz (KWG), das Hypothekenbankgesetz (HypBankG), das Bundesbankgesetz (BbankG) und das Bausparkassengesetz (BausparkG) gehören. Das Recht der Finanzdienstleistungen und das der Bankgeschäfte sind privates Bankrecht und unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dazu gehört neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) auch das Kapitalmarktrecht. Das Kapitalmarktrecht ist eine gebietsübergreifende Disziplin, der unter anderem das Börsengesetz (BörsG), das Wechselgesetz (WG) und das Depotgesetz (DepotG) zugeordnet werden.
Kreditinstitute und der Bankvertrag
Dreh- und Angelpunkt im Bankrecht sind die Kreditinstitute und der Bankvertrag. Kreditinstitute sind an bestimmte Zulässigkeitskriterien gebunden. So müssen sie Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben oder in Form eines nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichteten Gewerbebetriebes. Der Bankvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, dessen Rechtsgrundlage Bestimmungen im BGB sind, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank oder Sparkasse. Kreditinstitute und Banken sind darüber hinaus wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zum Kunden verpflichtet, das Bankgeheimnis zu wahren und Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Sie dürfen außerdem nicht gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes und des Wirtschaftsstrafrechtes verstoßen.
Die Ursprünge des heutigen Bankrechts
Geld regiert die Welt, die Wurzeln des Bankrechts reichen weit in die Vergangenheit zurück: Bankgeschäfte gab es bereits im römischen Recht. Das Geldwesen und das Kreditwesen bildeten sich im Frühmittelalter aus. Die Entwicklung des Giroverkehrs nahm seinen Ursprung im mittelalterlichen Oberitalien und die Anfänge des Anlegerschutzes reichen ins 19. Jahrhundert zurück.
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