Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankenrettung auf Zypern
"Wäre es Spanien, würde ich meine Euros in Dollars umtauschen"
BGH zur Haftung bei Wertpapiergeschäften
Direktbanken müssen vor fremder Fehlberatung warnen
Anlegerschutz
OLG Frankfurt verhandelt über zweiten Telekom-Börsengang
BGH zu Klage gegen Standard & Poor's
Deutsche Gerichte sind zuständig
BVerfG zu Zwangsvollstreckungen
Selbsttitulierungsrecht für Landesbanken verfassungswidrig
Ratingagenturen
Neue Regeln für Bonitätsprüfer
BGH zum Widerrufsrecht bei Lehman-Zertifikaten
Mit neuen Argumenten zum selben Ergebnis
Bankrecht – ein rechtliches Spezialgebiet um Geld und Währung
Das Bankrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit Geld und mit Währung. Es handelt sich um ein Spezialgebiet, das dem öffentlichen Recht und teilweise auch dem privaten Wirtschaftsrecht zugeordnet wird. Die Aufsicht über das Kreditwesen und das Finanzdienstleistungswesen sind öffentliches Bankrecht, zu dessen Rechtsgrundlagen unter anderem das Kreditwesengesetz (KWG), das Hypothekenbankgesetz (HypBankG), das Bundesbankgesetz (BbankG) und das Bausparkassengesetz (BausparkG) gehören. Das Recht der Finanzdienstleistungen und das der Bankgeschäfte sind privates Bankrecht und unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dazu gehört neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) auch das Kapitalmarktrecht. Das Kapitalmarktrecht ist eine gebietsübergreifende Disziplin, der unter anderem das Börsengesetz (BörsG), das Wechselgesetz (WG) und das Depotgesetz (DepotG) zugeordnet werden.
Kreditinstitute und der Bankvertrag
Dreh- und Angelpunkt im Bankrecht sind die Kreditinstitute und der Bankvertrag. Kreditinstitute sind an bestimmte Zulässigkeitskriterien gebunden. So müssen sie Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben oder in Form eines nach kaufmännischen Grundsätzen eingerichteten Gewerbebetriebes. Der Bankvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, dessen Rechtsgrundlage Bestimmungen im BGB sind, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bank oder Sparkasse. Kreditinstitute und Banken sind darüber hinaus wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zum Kunden verpflichtet, das Bankgeheimnis zu wahren und Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Sie dürfen außerdem nicht gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes und des Wirtschaftsstrafrechtes verstoßen.
Die Ursprünge des heutigen Bankrechts
Geld regiert die Welt, die Wurzeln des Bankrechts reichen weit in die Vergangenheit zurück: Bankgeschäfte gab es bereits im römischen Recht. Das Geldwesen und das Kreditwesen bildeten sich im Frühmittelalter aus. Die Entwicklung des Giroverkehrs nahm seinen Ursprung im mittelalterlichen Oberitalien und die Anfänge des Anlegerschutzes reichen ins 19. Jahrhundert zurück.
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