Die juristische Presseschau vom 25. März 2015: Verbesserungen des Verfassungsschutzes – keine Beschneidungsfeier am Karfreitag – Abmahnung wegen Facebook-Share-Button

25.03.2015

Recht in der Welt

EuGH – Facebook: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet von dem Verfahren um den Datenschutz europäischer Nutzer in Sachen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof – so sei nach der gestrigen Verhandlung nicht anzunehmen, dass das Gericht die bisherige Praxis des Datentransfers in die USA billige. Die EU-Richter befragten den Vertreter der EU-Kommission eindringlich, insbesondere zum Safe-Harbour-Abkommen. Dieser gab an, dass derzeit nicht zweifelsfrei feststellbar sei, ob die Daten in den USA sicher seien, dies werde aber in den Verhandlungen mit den USA geklärt, bis dahin solle das Abkommen allerdings gelten. Unter anderem das EU-Parlament moniere, die USA böten keinen sicheren Hafen für europäische Daten. Auch die taz (Christian Rath) informiert über das Verfahren und erklärt kurz die relevanten Fakten zum Datenschutz in den USA und der EU sowie zum Safe-Harbour-Abkommen.

EuGH – Apotheken: Der Europäische Gerichtshof wird entscheiden müssen, ob das deutsche Rabattverbot für Apotheken ebenso für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland gilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte am gestrigen Dienstag die entsprechende Frage zur Vorabentscheidung vor. Die Zentrale zur Bekämpfung gegen unlauteren Wettbewerb in Bad Homburg forderte, dass das Gericht dem Verein Deutsche Parkinson Vereinigung, die Werbung für ein Bonussystem einer niederländischen Versandapotheke untersagt. Dies meldet die SZ.

Frankreich – Klage wegen Bau in Katar: Eine Menschenrechtsgruppe hat den französischen Baukonzern Vinci verklagt. Ihm wird vorgeworfen, bei Baustellen für die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar die Rechte der Arbeiter missachtet zu haben. Dies meldet die SZ.

Griechenland – Lagarde-Liste: Der ehemalige griechische Finanzminister Giorgos Papakonstantinou wurde am gestrigen Dienstag wegen Urkundenfälschung von einem Athener Gericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurde fallen gelassen. Im Jahr 2010 soll er die Namen seiner Verwandten von der sogenannten Lagarde-Liste gelöscht haben. Diese wurde ihm von der französischen Finanzministerin Christine Lagarde damals überreicht und enthielt die Namen potentieller Steuerflüchtlinge. Über die Verurteilung schreibt spiegel.de.

Indien – Meinungsfreiheit: Am gestrigen Dienstag hat das Oberste Gericht Indiens eine Regelung für verfassungswidrig erklärt, die es Polizisten erlaubte, Verfasser "vermeintlich abfälliger Kommentare in sozialen Medien" festzunehmen. Das Gesetz verstoße gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Laut spiegel.de hatte die Betroffenen eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren erwartet.

Sonstiges

Volksentscheide: Die Rechtsstudentin Nikola Schmidt beleuchtet auf verfassungsblog.de ausführlich den Volksentscheid in verschiedenen Bezügen – als mögliches verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument der direkten Demokratie, als Machtinstrument und als Mittel im politischen Entscheidungsfindungsprozess. Anlass bietet die geplante Volksbefragung Hamburgs hinsichtlich der Olympia-Bewerbung.

Das Letzte zum Schluss

Reden ist Silber. Schweigen ist Gold. Diesen Rat sollten die Betroffenen eines Strafverfahrens wohl berücksichtigen. Ein Beitrag auf dem Blog Kanzlei und Recht zeigt, dass auch manche Strafverteidiger sich daran halten sollten. Während der Durchsuchung des Hauses ihres Mandanten hatte eine Anwältin ihre Verwunderung über den Ort der Durchsuchung geäußert. Der Beschuldigte sei doch gar nicht hier zu Hause, sondern im Ausland und hätte auch dort sein Büro. Für die Polizei gewissermaßen ein Glücksfall – die Aussage begründete den Anfangsverdacht für weitere Straftaten, wie beispielsweise Sozialleistungsbetrug. Immerhin sei der Mandant brav gewesen und habe geschwiegen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. März 2015: Verbesserungen des Verfassungsschutzes – keine Beschneidungsfeier am Karfreitag – Abmahnung wegen Facebook-Share-Button . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15051/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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