Die juristische Presseschau vom 25. März 2015: Verbesserungen des Verfassungsschutzes – keine Beschneidungsfeier am Karfreitag – Abmahnung wegen Facebook-Share-Button

25.03.2015

Das "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" regelt insbesondere den Einsatz von V-Leuten und soll heute im Kabinett verabschiedet werden. Außerdem in der Presseschau: EuGH und Datenschutz, Kritik an Anti-Terror-Strafrecht, keine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag und auch für Strafverteidiger ist Schweigen manchmal Gold.

Thema des Tages

Verfassungsschutzgesetz: Am heutigen Mittwoch will das Kabinett das "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verabschieden. Die SZ (Tanjev Schultz) verschafft einen Überblick über die geplanten Regelungen. Neben der Erweiterung der Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als "Zentralstelle", der Möglichkeit einer Fusion der Landesämter und neuen Vorschriften zur Aktenvernichtung, sollen insbesondere die Voraussetzungen für den Einsatz von V-Leuten normiert werden. Diese beinhalten Vorschriften zu den persönlichen Anforderungen an die potentiellen V-Leute und Verhaltensvorschriften sowie Regelungen zur Begehung von Straftaten als V-Mann. So dürften V-Leute sich beispielsweise an strafbaren Vereinigung beteiligen, allerdings keine eigene gründen.

Tanjev Schultz (SZ) fragt im Leitartikel, was V-Leute dem Staat überhaupt bringen und führt aus, weshalb V-Leute seines Erachtens "jede Menge Ärger" bringen. Beispiele hierfür seien das NPD-Verbotsverfahren sowie die V-Leute um den NSU – diese hätten mehr von ihrem Einsatz profitiert, als der Staat. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hingegen betone die Notwendigkeit der V-Leute – eine entsprechende Bilanz liege allerdings nicht vor, konstatiert Schultz.

Rechtspolitik

Anti-Terror-Strafrecht: Der Strafrechtsexperte Nikolaos Gazeas erläutert im Interview mit lto.de, welche Punkte des geplanten Anti-Terror-Strafrechts aus seiner Sicht "verfassungswidrig und faktisch kaum durchsetzbar" sind. Insbesondere die geplante Strafbarkeit der Ausreise und ihres Versuchs sei verfassungsrechtlich betrachtet "hochproblematisch". Gazeas bringt zudem Vorschläge für eine verfassungsgemäße Alternative zum Schutz vor Terrorismus – beispielsweise könnte der Strafrahmen für einen Verstoß gegen ein ausgesprochenes Ausreiseverbot erhöht werden, so wäre auch der Beweis leichter zu führen.

Tarifeinheitsgesetz: Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet über eine Veranstaltung an der Universität Hamburg zum geplanten Tarifeinheitsgesetz. In einem Vortrag legte der Arbeitsrechtsprofessor Matthias Jacobs die Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs dar – so wäre die Koalitionsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt, da es mildere Mittel gäbe. In der anschließenden Podiumsdiskussionen äußerten sich die betroffenen Verbände jedoch unterschiedlich. Durch die Regelung würde "ein Grundrecht geopfert", meint Angela Dickhöver-Döring von der Ärtzegewerkschaft Marburger Bund, die Chefjuristin des DGB, Helga Nielebock, hingegen begrüßt den Entwurf, so die FAZ.

Bleiberecht: Tobias Brings und Maximilian Oehl setzen sich auf juwiss.de kritisch mit dem geplanten § 25b des Aufenthaltsgesetzes auseinander – ihr Beitrag ist Teil der Schwerpunktwoche "Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung" auf juwiss.de. Sie weisen auf rechtssystematische Mängel der geplanten Regelung hin – insbesondere im Zusammenspiel mit dem geplanten § 11 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetz – und bieten entsprechende Verbesserungsvorschläge. Sie skizzieren auch historische Entwicklung und Inhalt der geplanten Vorschrift.

In einem weiteren Beitrag zur Schwerpunktwoche erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter Carsten Hörich auf juwiss.de problematische Punkte in § 11 des Aufenthaltsgesetz-Entwurfs. Die Vorschrift soll die Möglichkeiten der Verhängung eines Einreiseverbotes erweitern. Die Normierung des Einreiseverbotes als gesetzliche Rechtsfolge in Absatz 1, verstieße sogar gegen Unionsrecht, so Hörich.

Maut-Gesetz: In der Nacht auf den gestrigen Dienstag wurden, kurz vor der geplanten Verabschiedung des Maut-Gesetzes am kommenden Freitag, noch einige Punkte geändert. Die SZ (Thorsten Denkler) schreibt über die "endgültige Einigung" und erläutert die Änderungen. Es bestehe auch weiterhin Kritik an der geplanten Regelung und es bleibe die Frage, was passiert, wenn der Europäische Gerichtshof in ihr eine Diskriminierung von Ausländern sieht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. März 2015: Verbesserungen des Verfassungsschutzes – keine Beschneidungsfeier am Karfreitag – Abmahnung wegen Facebook-Share-Button . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15051/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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